Reisewarnung für Spanien – Was bedeutet das für Urlauber?

Pressemitteilung vom
Wegen steigender Infektionszahlen stuft die Bundesregierung nun fast ganz Spanien als Corona-Risikogebiet ein – auch Mallorca. Das Auswärtige Amt hat eine Reisewarnung ausgesprochen. Ausgenommen sind nur die Kanarischen Inseln. Tipps der Verbraucherzentrale zur aktuellen Reisewarnung.
Urlaub Reise Wolkenbild auf Laptop
  • Testpflicht für Heimkehrer
  • Kostenfreier Rücktritt von zeitnah gebuchter Pauschalreise möglich
  • Wer trotz Reisewarnung jetzt noch bucht, kann später nicht kostenfrei stornieren
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Für Urlauber in Spanien

„Die Einstufung als Risikogebiet bedeutet, dass für Sie als Urlauber bei der Heimkehr die Testpflicht auf das Coronavirus greift. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen Sie sich in Quarantäne begeben“, sagt Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen. Wer ein negatives Test-Ergebnis von kurz vor der Abreise dabei hat, muss sich nach der Ankunft in Deutschland nicht testen lassen. Tests im Ausland sind aber selbst zu zahlen, die verpflichtenden Tests in Deutschland sind dagegen kostenlos.

Pauschalurlauber, die bereits vor Ort sind, werden auf Kosten ihres Reiseveranstalters nach Deutschland zurückgeholt. Das heißt: Im Zweifel steht eine frühere Abreise an. „Achtung, wenn Pauschalurlauber den vom Veranstalter organisierten Rückflug nicht nutzen, müssen sie ihre Rückreise später selbst bezahlen“, warnt Oelmann.

Individualreisende müssen sich selbst auf eigene Kosten um ihre Rückreise kümmern. Allerdings müssen sie nicht abreisen. „Sie können auch ihren gebuchten Rückflug nehmen. Sie sollten aber prüfen, ob dieser weiter wie geplant angeboten wird“, sagt Oelmann. Es besteht die Gefahr, dass Airlines Verbindungen streichen.

Für Verbraucher, die zeitnah eine Spanienreise gebucht haben

„Eine Reisewarnung bedeutet nicht, dass Sie gar nicht reisen dürfen. Es steht Ihnen frei, überall hinzureisen – wann immer Sie wollen, sofern Ihr Urlaubsland keine Einreisebeschränkungen erlassen hat“, sagt Oelmann. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher aktuell Ihren Urlaub trotz einer Reisewarnung antreten wollten, sollten sie bedenken, dass das Auswärtige Amt eine weitere Rückholaktion bereits ausgeschlossen hat.

Verbraucher können aufgrund der Reisewarnung kostenfrei von der gebuchten Reise zurücktreten. Jedenfalls dann, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt. Kommt es aufgrund des Covid-19 Virus zu massiven Einschränkungen am Urlaubsort, führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise. Damit ist davon auszugehen, dass unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen – mit der Folge, dass Sie sich vom Vertrag lösen und Ihr Geld zurückverlangen können.

Es ist möglich, dass der gesamte Urlaub von Seiten des Reiseveranstalters abgesagt wird. In diesem Fall können Verbraucher vom Reiseveranstalter verlangen, dass er den gezahlten Reisepreis vollständig erstattet. „Sie müssen weder eine Umbuchung der Reise noch einen Gutschein akzeptieren. Es steht Ihnen allerdings frei, diese Angebote anzunehmen“, ergänzt Oelmann.

Für Verbraucher, die später eine Spanienreise gebucht haben

Pauschalurlauber müssen nun geduldig sein. Wie lange die Reisewarnung gilt, kann keiner Vorhersagen und die Corona-Lage kann sich schnell ändern. Hier heißt es abwarten und schauen wie sich die Lage entwickelt.

Jetzt noch buchen?

„Verbraucher, die jetzt trotz der Reisewarnung buchen, weil sie davon ausgehen, dass es im Herbst nicht mehr schlimm sein wird, können später nicht kostenfrei stornieren, da sie das Risiko in Kauf genommen haben“, warnt Oelmann.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/corona. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen gerne die Rechtberatung der Verbraucherzentrale weiter. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin unter 0421-160777 oder online unter www.verbraucherzentrale-bremen.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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