Photovoltaik-Anlagen bis 31. Januar 2021 registrieren

Pressemitteilung vom
Besitzer:innen von Photovoltaikanlagen müssen ihre Anlagen bis zum 31.1.2021 im Marktstammdatenregister registrieren. Wir erklären, auf was es ankommt.
Solar Panele

Die Registrierung erfolgt in drei Stufen:

  1. Registrierung des Benutzers des Markstammdatenregisters
  2. Registrierung des Anlagenbetreibers
  3. Registrieren der Anlagen
     
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Am 31. Januar 2021 läuft für Verbraucher:innen die Frist ab, ältere Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke (BHKW) im Markstammdatenregister (MaStR) zu registrieren.

Die Frist gilt für Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden. Auch bereits im vorausgegangenen PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur registrierte Anlagen müssen zusätzlich im Markstammdatenregister gemeldet werden.

Registrierung läuft online

„Betreiber einer Photovoltaikanlage oder eines BHKW können die Registrierung online auf der Seite www.marktstammdatenregister.de vornehmen“, erklärt Inse Ewen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bremen.
„Die Registrierung ist sowohl für den Anlagenbetreiber selbst wie auch für jede Anlage erforderlich“, sagt Inse Ewen. Ebenfalls müssen Batteriespeicher, die häufig in Verbindung mit Photovoltaikanlagen betrieben werden, registriert werden.
Für die komplette Registrierung werden Adress- und Kontaktdaten, eine E-Mail-Adresse und Geburtsdatum benötigt. Zur Anlage selbst müssen Anlagenbetreiber Angaben zum Standort, zum Datum der Inbetriebnahme und zu technischen Merkmalen sowie zum Netzbetreiber machen. Am Ende der Registrierung erhalten Verbraucher eine Meldebescheinigung. Personenbezogene und vertrauliche Daten sind später nicht öffentlich einsehbar.
Anlagen, die nach dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, müssen bereits im MaStR registriert sein. Neue Anlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden.
Die Registrierungspflicht gilt für alle ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung und Batteriespeicher, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Auch ortsfeste kleine Balkon-Solaranlagen und Batteriespeicher müssen registriert werden. Für Elektroautos und Ladesäulen gilt diese Pflicht nicht.
„Verbraucher:innen, die gegen die Registrierungspflicht verstoßen, riskieren ein Bußgeld und können ihre Einspeisevergütung für den Strom verlieren“, warnt die Energieberaterin.
Das MaStR ist ein amtliches Register des Strom- und Gasmarktes. Alle stromerzeugenden Anlagen müssen seit 2019 im Markstammdatenregister gemeldet werden. Ziel ist, eine hochwertige und vollständige Datenbasis für Behörden und Marktakteure zu schaffen, um so die bedarfsgerechte Entwicklung der Energieversorgung zu erleichtern.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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