Partnersuche am Valentinstag

Pressemitteilung vom
Wissenswertes und Tipps zum Online-Dating. Vorsicht: in den komplizierten und oft kaum verständlichen Verträgen sind einige Fallstricke verborgen. Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Tipps.
Herz Valentinstag Verbraucherzentrale Bremen Partner

•    Auf das Kleingedruckte achten.
•    Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten wahrnehmen.
•    Vorsicht bei Weitergabe persönlicher Daten.

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Am 14. Februar ist Valentinstag. Diesen Tag nehmen viele Verbraucherinnen und Verbraucher zum Anlass, sich auf die Suche nach der Traumpartnerin oder dem Traumpartner zu machen. Hierfür sind Online-Partnervermittlungen ein einfacher und bequemer Weg. Aber Vorsicht: in den komplizierten und oft kaum verständlichen Verträgen sind einige Fallstricke verborgen. Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Tipps.

Das Kleingedruckte vorher genau lesen
Online-Singlebörsen und Partnervermittlungen erbringen Dienstleistungen, das heißt, sie bieten ihren Kundinnen und Kunden lediglich die technische Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit anderen im Portal angemeldeten Personen. „Wer diese Dienstleistung in Anspruch nehmen und eines der zahlreichen Online-Portale nutzen möchte, sollte zuvor in jedem Fall einen Blick auf das Kleingedruckte werfen“, rät Parsya Baschiri, Verbraucherrechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen.
Denn in den Geschäftsbedingungen verbergen sich oft versteckte Kosten. Beispielsweise werben einige Anbieter mit sogenannten Probe-Abos, die günstig angeboten werden. Im Nachhinein müssen Verbraucherinnen und Verbraucher dann aber mit Erschrecken feststellen, dass sich das Probe-Abo nach Ablauf automatisch um sechs oder sogar zwölf Monate zu einem weit höheren Preis verlängert hat.

Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten
Nicht wenige Kundeninnen und Kunden wollen sich bereits kurz nach Vertragsabschluss wieder vom Partnervermittlungsinstitut lösen, weil sie unzufrieden sind.
Bei einem Onlinevertrag hat man grundsätzlich ein zweiwöchiges Widerrufsrecht, über das vor Abschluss des Vertrages informiert werden muss. Es ist ratsam, den Widerruf oder die Kündigung schriftlich per Einwurf-Einschreiben zu erklären. Einige Portale berufen sich auf ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen, wenn diese vollständig erbracht wurden. Dies ist jedoch gerade bei Abonnementverträgen nicht der Fall. Auch dann nicht, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher bereits Nachrichten versandt haben.

Die Kündigungsmöglichkeiten stehen im Kleingedruckten und sind bei den einzelnen Partnervermittlungen unterschiedlich. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Online-Partnerbörsen ihren Kundeninnen und Kunden die Kündigung auch online ermöglichen müssen (Urteil vom 14.07.2016, AZ.: III ZR 387/15). „Das bedeutet, wer einen solchen Vertrag online abgeschlossen hat, muss diesen auch online beenden können“, sagt Baschiri.

Vorsicht bei Weitergabe persönlicher Daten
Im Internet sollten Verbraucherinnen und Verbraucher genau überlegen, welche Informationen sie von sich preisgeben möchten. Insbesondere bei der Freigabe von persönlichen Daten ist Vorsicht geboten. „Bei der ersten Kontaktaufnahme mit anderen Nutzern empfiehlt es sich, eher über belanglose Themen wie beispielsweise Hobbys zu sprechen, da nicht sicher ist, wer sich hinter dem auf den ersten Blick interessant erscheinenden Online-Profil verbirgt“, ergänzt Baschiri.

Unsere Tipps für Verbraucher:
•    Prüfen Sie den Vertragsinhalt vor einem Vertragsabschluss sehr genau!
•    Kennen Sie ihr Widerrufs- und Kündigungsrecht!
•    Seien Sie vorsichtig mit der Weitergabe persönlicher Daten!
•    Lesen Sie unsere Info-Flyer mit Checklisten zur klassischen Partnervermittlung sowie zur Online-Partnervermittlung.
•    Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Bremen wenden.  Buchen Sie einen Termin unter www.verbraucherzentrale-bremen.de oder unter Telefon (0421) 16077-7.

 

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Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

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