Paketzustellung in Corona-Zeiten: Alternative kontaktlose Übergabe?

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Tipps, wie Verbraucherinnen und Verbraucher während der Corona-Pandemie kontaktlos Pakete empfangen können und was zu tun ist, wenn es Probleme gibt.
Paket
  • Die kontaktlose Zustellung von Paketen hat deutlich zugenommen – die Probleme damit aber auch.
  • Viele Zusteller-Unternehmen haben praktikable Lösungen gefunden, ihre Zusteller und die Kunden zu schützen
  • Abstellgenehmigung ist mit Risiko für die Verbraucher verbunden
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In der aktuellen Zeit der Pandemie suchen sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die Unternehmen selbst, kontaktlose Alternativen bei der Zustellung von Paketen und Päckchen. Doch wie sicher und sinnvoll ist das Abstellen auf der Veranda oder Terrasse oder die Entgegennahme von Nachbarn wirklich?

Übergabenachweis bei kontaktloser Zustellung 

„Der Paketdienstleister ist verpflichtet, die bestellte Ware ordnungsgemäß zuzustellen, das bedeutet, er muss die Lieferung grundsätzlich persönlich übergeben“, erklärt Nicole Mertgen-Sauer Juristin bei der Verbraucherzentrale Bremen, die Rechtslage. Im Zweifel muss der Zusteller die Übergabe nachweisen. Ein Paket einfach vor der Tür oder auf der Terrasse abzustellen reiche auch in Coronazeiten nicht aus, führt Mertgen-Sauer aus.

Abstellgenehmigung ist mit Risiken verbunden

Anders sieht es aus, wenn der Verbraucher eine Abstellgenehmigung erteilt hat und einen Abstellort selbst gewählt hat. Dann kann und darf der Zusteller das Paket am vereinbarten Platz ablegen. Eine solche Vereinbarung wird in der Regel per E-Mail vereinbart und war auch schon vor Corona üblich. Diese Zustellform ist jedoch für den Empfänger risikoreich: Sofern der Zusteller den Nachweis über den Ablageort erbringen kann und das Paket zwischenzeitlich entwendet wurde, so geht die Haftung auf den Empfänger über – es gibt also keinen Ersatz. 

Ersatzzustellung muss nachgewiesen werden

Eine Zustellung an einen Nachbarn oder ein Paketshop in Wohnortnähe ist ebenfalls möglich, eine sogenannte Ersatzzustellung. Der Empfänger muss dabei über den Verbleib der Sendung informiert werden. Die gesetzliche Widerrufsfrist für bestellte Ware beginnt erst, wenn das Paket vom Verbraucher abgeholt wurde. Den Zeitpunkt der Abholung muss jedoch im Streitfall der Verbraucher selbst nachweisen.

Betroffene können sich von der Verbraucherzentrale beraten lassen
Viele Verbraucher sind verunsichert und wissen nicht, wie sie bei Problemen zur Paketzustellung reagieren sollen. Daher ist es ratsam, sich Hilfe bei der Verbraucherzentrale zu holen. „Wir stehen den Betroffenen sehr gerne beratend zur Seite und leisten Aufklärung über die Rechte, die Betroffene in solchen Fällen haben“, betont Mertgen-Sauer.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter (0421)16 07-77 montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr sowie freitags von 10 bis 13 Uhr oder online unter www.verbraucherzentrale-bremen.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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