- Ehepartner:innen oder Familienangehörige können sich nicht ohne Weiteres gegenseitig vertreten, sie benötigen eine Vollmacht
- Die Vorsorgevollmacht wird für den Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls erteilt
- Die Vorsorgevollmacht kann für alle Angelegenheiten einer Person erteilt werden
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Für den Fall der Fälle Vorsorge zu treffen, ist gar nicht so einfach. Schließlich muss jede:r im Alltag regelmäßig mit PIN, Personalausweis oder Passwort zu erkennen geben, dass eine Befugnis zum Handeln besteht, zum Beispiel beim Geldabheben am Automaten. Dritte brauchen dafür eine Vollmacht.
„Möchte beispielsweise jemand, dass sich eine andere Person um seine Angelegenheiten kümmert, muss eine Vollmacht erteilt werden“, weiß Mathias Hufländer, Verbraucherrechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen. „Gerade für den Fall, dass jemand nicht mehr in der Lage ist, sich selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern, ist eine im Voraus erteilte Vorsorgevollmacht unverzichtbar.“ Denn bei schwerer Krankheit oder nach einem Unfall bleibt häufig nicht die Zeit, alles Nötige zu regeln.
Hufländer rät: „Die Vorsorgevollmacht sollte auf jeden Fall schriftlich erteilt werden. Wollen oder sollen nämlich die bevollmächtigten Personen für die Vollmachtgeber:innen im Geschäftsverkehr tätig werden und zum Beispiel Verträge schließen oder kündigen, brauchen sie immer das Original der Vollmacht.“
Vollmacht kann geändert oder widerrufen werden
Die Vorsorgevollmacht ist so lange gültig, bis sie geändert oder widerrufen wird. Das bedeutet, dass es ohne Probleme möglich ist, eine andere Person zu bevollmächtigen oder Angaben in der Vollmacht zu ändern. „Verbraucher:innen sollten regelmäßig überprüfen, ob die Angaben, die sie in der Vorsorgevollmacht gemacht haben noch mit ihren Wünschen und Vorstellungen übereinstimmen“, empfiehlt Mathias Hufländer.
Die Vorsorgevollmacht kann für Angelegenheiten wie Vermögenssorge oder Personensorge erteilt werden. Zur Vermögenssorge gehören dabei die Verwaltung des Vermögens und Bankgeschäfte (Kontovollmacht), zur Personensorge die Bestimmung des Aufenthaltsorts oder Entscheidungen über medizinische Behandlungen.
Wer wird bevollmächtigt?
Grundsätzlich sollten sich Vollmachtgeber:innen genau überlegen, wem sie vertrauen und wen sie daher bevollmächtigen möchten.
Verbraucher:innen sollten in die Vorsorgevollmacht außerdem eine sogenannte Betreuungsverfügung aufnehmen. Diese hilft dem Gericht, falls nötig, eine:n geeignete:n rechtliche:n Betreuer:in zu finden. Als Betreuer:in kommt zum Beispiel auch die in der Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Person in Betracht.
Bei Erteilung einer Vorsorgevollmacht gilt es einiges zu beachten. Davon sollten sich Verbraucher:innen aber nicht abschrecken lassen. Denn im Ernstfall bietet die Vorsorgevollmacht viele Vorteile. Die Verbraucherzentrale Bremen berät zu diesem Thema. Zu unserem Online-Verbrauchercafé: Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht können Sie sich hier anmelden.