Keine Bescherung für Taschendiebe - Karten richtig sperren

Pressemitteilung vom
Tipps für einen sicheren und entspannten Weihnachtsbummel geben die Verbraucher- zentrale Bremen zusammen mit dem Sperr-Notruf 116 116 und kartensicherheit.de. Optimale Vorsorge mit der kostenlosen Sperr-App 116 116.
Geldbörse mit Bargeld und Kreditkarten
  • Verzichten Sie, wenn möglich, auf eine Handtasche oder einen Rucksack.
  • Verteilen Sie Bares und Zahlungskarten besser in geschlossenen Innentaschen der Kleidung.
  • Nehmen Sie nur das Nötigste an Bargeld mit.
  • Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Geld, die Zahlungskarten und sonstige Wertgegenstände noch da sind.
  • Lernen Sie Ihre Geheimzahlen auswendig. Tipps gibt es auf www.pin-im-sinn.de.
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Keine Bescherung für Taschendiebe - Wie man sich bei Verlust von Zahlungskarten richtig schützt

Tipps für einen sicheren und entspannten Weihnachtsbummel geben die Verbraucher- zentrale Bremen zusammen mit dem Sperr-Notruf 116 116 und kartensicherheit.de.

Ob Weihnachtsmärkte in diesem Jahr stattfinden und unter welchen Bedingungen, ist regional unterschiedlich. Unabhängig von den gängigen Regelungen, wird eines gleichbleiben: Auch mit Abstandsregeln müssen Verbraucher:innen wieder verstärkt mit raffinierten Taschendieben rechnen. Sie haben ein breites Repertoire an Tricks, mit denen sie immer wieder erfolgreich sind. Der beste Schutz ist und bleibt die Vorsicht!
Gerade beim Anstehen an den Marktbuden oder an Kassen in Geschäften, ist es für Diebe einfach, an Wertsachen zu gelangen. Durch Ablenkung – beispielsweise mit dem „Rempel- oder Beschmutzertrick“ – gelingt es ihnen oftmals unbemerkt den Geldbeutel samt Zahlungskarten oder das Smartphone aus der Jacke oder Tasche zu entwenden. Abgesehen von der Aufregung, können die möglichen finanziellen Schäden groß sein.
Dr. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen, rät: „Wenn Sie die Schutzregel – PIN und Karte: Trennung muss sein! – beachten, sind Sie auf der sicheren Seite. Am besten lernt man die Geheimzahl auswendig. Wer sich die Zahlenkombination partout nicht merken kann, baut sich eine Eselsbrücke.“

Tipps für Weihnachtsmarkt und Shopping

Tipps für einen entspannten Besuch auf dem Weihnachtsmarkt und fürs sichere Geschenke-Shoppen:

  • Verzichten Sie, wenn möglich, auf eine Handtasche oder einen Rucksack.
  • Verteilen Sie Bares und Zahlungskarten besser in geschlossenen Innentaschen der Kleidung.
  • Nehmen Sie nur das Nötigste an Bargeld mit.
  • Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Geld, die Zahlungskarten und sonstige Wertgegenstände noch da sind.
  • Lernen Sie Ihre Geheimzahlen auswendig. Tipps gibt es auf www.pin-im-sinn.de

Margit Schneider, Vorstandsvorsitzende des Sperr-Notrufs 116 116, empfiehlt: „Sobald Verbraucherinnen und Verbraucher merken, dass sie nicht mehr im Besitz ihrer girocard, Kreditkarte oder sonstigen elektronischen Berechtigungen sind, müssen sie diese sofort sperren. Optimale Vorsorge bietet die kostenlose Sperr-App 116 116, die bei Google Play oder im App-Store heruntergeladen werden kann. Dort lassen sich sperrbare Karten und Ausweise hochverschlüsselt hinterlegen und man hat diese bei Bedarf zur Sperrung aus dem Datensafe stets parat.“

Sperr-App 116 116

Bei Verlust oder Diebstahl der Zahlungskarten sollte man sofort handeln:

  • Lassen Sie alle Karten sperren. Schnell und unkompliziert geht das über den Sperr-Notruf 116 116 für alle girocards und die meisten Kreditkarten. Aus dem deutschen Festnetz ist die 116 116 gebührenfrei, aus dem Mobilnetz und aus dem Ausland können Gebühren anfallen.
  • Unter www.sperr-notruf.de gibt es eine Liste der teilnehmenden Herausgeber.
  • Zeigen Sie einen Diebstahl auch bei der Polizei an. Diese kann die girocard für das elektronische Lastschriftverfahren des Handels (Bezahlen mit Karte und Unterschrift) sperren.
  • Prüfen Sie in den nächsten Wochen sorgfältig Ihre Kontobewegungen und lassen Sie unrechtmäßige Lastschriften zurückbuchen.
Logos Verbraucherzentrale Sperrnotruf Kartensicherheit

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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