Joghurtbecher, Margarineverpackung und Co. nicht erneut verwenden

Pressemitteilung vom
Kräuter in einer Margarineplastikdose einfrieren oder die Wurstplatte mit Aluminiumfolie abdecken. Oft verwenden Verbraucher:innen auch leere Eisverpackungen zum Einfrieren, Erhitzen oder Aufbewahren von Lebensmitteln. Dies kann gesundheitsschädlich sein. Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Tipps.
Margarine in einem Plastikbecher
  • Einwegverpackungen nicht mehrmals verwenden, sie können unerwünschte Stoffe an Lebensmittel abgeben
  • Aus Alufolie können sich bei Kontakt mit sauren und salzigen Lebensmitteln Partikel herauslösen
  • Hinweise, ob Aufbewahrungsgefäße erhitzt oder eingefroren werden können, geben Symbole auf den Gefäßen oder ihrer Verpackung
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Kräuter in einer Margarineplastikdose einfrieren oder die Wurstplatte mit Aluminiumfolie abdecken. Oft verwenden Verbraucher:innen auch leere Eisverpackungen zum Einfrieren, Erhitzen oder Aufbewahren von Lebensmitteln. Dies kann gesundheitsschädlich sein. Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Tipps.

Einmalverpackungen nicht wiederverwenden

Viele Lebensmittel im Supermarkt sind verpackt. Die Verpackung schützt das Lebensmittel vor äußeren Einflüssen, vereinfacht den Transport und verlängert seine Haltbarkeit. „Bei Eiscremedosen, Joghurtbechern und Co. handelt es sich jedoch um Einmalverpackungen, die weder zum weiteren Aufbewahren noch zum Einfrieren oder Erhitzen gedacht sind“, erklärt Sonja Pannenbecker, Referentin für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Bremen. Nutzen Verbraucher:innen Lebensmittelverpackungen erneut oder sogar unter anderen als den vorgesehenen Verwendungsbedingungen, besteht die Gefahr, dass Schadstoffe in nicht akzeptablen Mengen aus der Verpackung in das Lebensmittel übergehen. 
Hersteller und Handel bieten eine Vielzahl unterschiedlicher Behältnisse an, die Verbraucher:innen für die Aufbewahrung oder die Verwendung im Haushalt nutzen können. Dabei müssen die Hersteller mit einem aufgedruckten Piktogramm oder in Schriftform angeben, ob ein Geschirr zum Beispiel mikrowellengeeignet ist. „Leider sind diese Symbole nicht standardisiert und oft nur auf der Umverpackung des Behältnisses angegeben“, so Sonja Pannenbecker. 
Verbrauchertipp: Glas-, Porzellan- und Edelstahlbehältnisse eignen sich sehr gut für die Aufbewahrung. In Glas und Porzellan können Lebensmittel zudem eigefroren oder in der Mikrowelle erhitzt werden. Wenn Gefäße aus Polypropylen PP ein entsprechendes Piktogramm tragen, können Verbraucher:innen diese ebenfalls zum Einfrieren oder Erhitzen von Speisen verwenden.

Alufolie: Lieber selten nutzen

Aluminiumfolie ist als Verpackungsmaterial und Küchenhelfer bei Verbraucher:innen beliebt. Es kann aber bei nicht sachgerechter Verwendung ggf. auch negative gesundheitsschädliche Auswirkungen haben. Durch säure- und salzhaltige Lebensmittel oder den Kontakt mit anderen Metallen können sich Aluminiumbestandteile aus der Folie lösen und ins Lebensmittel übergehen. Platten mit Lebensmitteln wie Wurst und Gewürzgurken sollten daher nicht mit Aluminiumfolie abgedeckt werden. Alternativ können Verbraucher:innen Frischhaltefolie nutzen. Lebensmittel, die beispielsweise in unbeschichteten Aluminiumschalen geliefert werden, sollten Verbraucher:innen vor dem Verzehr in geeignetes Geschirr umfüllen. Denn auch hier besteht die Gefahr, dass die Metallionen auf das Lebensmittel übergehen, in den Körper gelangen und sich dort anreichern“, erklärt Sonja Pannenbecker. Hingegen sind Verpackungsmaterialien aus Aluminium wie Joghurtbecher-Deckel, Kaffeekapseln oder Getränkedosen für die einmalige Verwendung hinsichtlich möglicher Gesundheitsgefahren unbedenklich.
 

Weitere Informationen zu Lebensmitteln und Ernährung im Alter finden Interessierte unter:
www.verbraucherzentrale.de/genussvoll-aelter-werden

Das Informationsangebot wurde im Rahmen eines Projekts der Verbraucherzentralen erstellt und mit Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finanziert.

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