Illegales und potenziell gesundheitsschädliches Bambusgeschirr im Umlauf

Pressemitteilung vom
Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen warnen vor potenziell gesundheitsschädlichem Kunststoffgeschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern. Diese Produkte sind nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen, werden aber trotzdem seit Jahren verkauft.
Bambus Becher
  • Verkauf von Kunststoffgeschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern unzulässig
  • Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Produkte nicht mehr benutzen, der Handel die Produkte zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten
  • vzbv fordert: Überwachungsbehörden müssen Produkte umfassend und bundesweit zurückrufen
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Verbraucherzentralen warnen vor Produkten mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen warnen vor potenziell gesundheitsschädlichem Kunststoffgeschirr und To-Go-Artikeln mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern. Diese Produkte sind nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen, werden aber trotzdem seit Jahren verkauft. 

Der vzbv und die Verbraucherzentralen fordern Behörden und Bundesregierung auf, Verbraucher bundesweit zu informieren und die Produkte zurückzurufen. 
„Es ist ein Skandal, dass der Handel Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin illegales und potenziell krebserregendes Plastik-Geschirr mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern anbietet. Der Bundesregierung und den Bundesländern ist spätestens seit Juni 2020 bekannt, dass der Verkauf illegal ist. Es gibt bisher weder einen bundesweiten Rückruf der betroffenen Produkte noch klare öffentliche Informationen dazu. Das ist ein Versäumnis, das die Gesundheit der Verbraucher gefährdet. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sollte schnellstens koordinierend tätig werden,“ so Sonja Pannenbecker, Referentin für Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Bremen.

Verkauf von Kunststoff-Bambus-Bechern ist illegal

Vermeintlich nachhaltiges Geschirr besteht häufig neben Bambus und anderen Naturmaterialien auch aus Kunststoffen. Ob es sich um reine Naturmaterialien oder Kunststoffgemische handelt, können Verbraucher oft nicht erkennen.

Krebserregendes Formaldehyd

Von Kunststoffprodukten, denen Bambusfasern zugesetzt sind, ist bekannt, dass sie beim Kontakt mit heißen Getränken und Speisen potenziell krebserregendes Formaldehyd abgeben können. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat Geschirr aus Kunststoff und Bambus deshalb als nicht geeignet für den Kontakt mit heißen Speisen und Getränken eingestuft. Untersuchungsämter wie das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Stuttgart berichten seit dem Jahr 2014 regelmäßig über bedenkliche Grenzwertüberschreitungen in Bambus-Kunststoff-Geschirr. Vereinzelt wurden Produkte vom Markt genommen. Allerdings reichen die Ressourcen der amtlichen Lebensmittelüberwachung nicht aus, um die Vielzahl an Produkten zu untersuchen und vom Markt zu nehmen. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb seit Jahren ein Verbot der gesamten Produktgruppe.

Geschirr nicht verkehrsfähig

Im Juni 2020 hat eine Expertengruppe der Europäischen Kommission Bambus und andere natürliche Materialien in Kunststoffgeschirr für nicht verkehrsfähig erklärt, unabhängig vom Vorliegen gemessener Grenzwertüberschreitungen. Das bedeutet, dass diese Produkte nicht in den Umlauf gebracht werden dürfen. Ausschließlich dafür zugelassene Stoffe dürfen Lebensmittelkontaktmaterialien aus Kunststoffen zugesetzt werden. Nur dann können Verbraucher davon ausgehen, dass die Produkte grundsätzlich sicher sind und eine Risikoüberprüfung stattgefunden hat. Eine solche Zulassung lag für Bambus und andere natürliche Materialien nie vor. Produkte aus reinem Bambus, wie Schneidebretter, sind hingegen weiterhin zulässig.

Produkte weiterhin auf dem Markt

Ob und in welchem Umfang in Bremen Produkte vom Markt genommen worden sind oder bei der Einfuhr abgewiesen wurden, ist unbekannt, da weder dazu Informationen oder über die nicht Zulässigkeit der Produkte auf den Seiten der Behörden zu finden sind. Eine vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit geplante Recherche zu Bambusgeschirr im Online-Handel wurde im Jahr 2020 gestrichen. Insbesondere im Online-Handel ist deshalb weiterhin Kunststoffgeschirr mit Naturfasern erhältlich.

Umfassendere und schnellere Rückrufe

„Wir raten Verbrauchern, diese Produkte nicht zu kaufen oder zu verwenden. Finden Verbraucher entsprechende Angebote im Handel, sollten sie die bei der hiesigen Lebensmittelüberwachung melden“, sagt Sonja Pannenbecker.
„Behörden und Bundesregierung müssen einen umfassenden Rückruf veranlassen und die Öffentlichkeit offensiv und bundesweit darüber informieren, Plastikgeschirr mit Naturfasern nicht mehr zu verkaufen und zu benutzen. Händler sollten nicht zugelassene Produkte zurückzunehmen und den Kaufpreis erstatten. Es handelt sich rechtlich gesehen um mangelhafte Produkte“, so Sonja Pannenbecker.
Von einem Rückruf betroffene Unternehmen sollten künftig verpflichtet werden, alle ihnen zur Verfügung stehenden Kanäle zu nutzen, um Verbraucher zu warnen. Stille Rückrufe sollten der Vergangenheit angehören. Händler müssen verpflichtet werden, Rückrufinformationen gut sichtbar auszuhängen.
Die nächste Bundesregierung hat die Vorgaben im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zu präzisieren und Ermessenspielräume sowie Rechtsunsicherheiten bei den Behörden zu verkleinern. Die Behörden benötigen klare Handlungsvorgaben für die Anordnung und Durchführung von Rückrufen und für die Bereitstellung von öffentlichen Informationen im Sinne des Vorsorgeprinzips. Nur dann können sie schnell und umfassend tätig werden.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentralen:
https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/wissen/umwelt-haushalt/produkte/verkauf-von-kunststoffgeschirr-mit-bambusbeimischung-nicht-zulaessig-20573

BAMBUS-, REIS ODER WEIZENGESCHIRR FINDET SICH VERMUTLICH IN FAST JEDEM HAUSHALT
Mit Kassenbeleg sollte eine Reklamation möglich sein. Ansonsten gehören die Produkte in den Restmüll.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

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