Happy-End für Thomas Cook Kunden

Pressemitteilung vom
Bund zahlt Ausgleich an Kunden der Thomas Cook International AG. Die Bundesregierung löst damit das Versprechen ein, dass sie den geschädigten Kundinnen und Kunden des Pauschalreiseanbieters Thomas Cook im Dezember 2019 gemacht hatte.
Flugzeugflügel
  • Kunden können online Ausgleichszahlung beantragen.
  • Voraussetzung ist, dass Ansprüche beim Insolvenzverwalter und bei der Zurich Versicherung angemeldet wurden.
  • Übernommen werden noch nicht erstattete Reisekosten und Kosten, die Urlauber insolvenzbedingt vor Ort tragen mussten.

 

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Die Bundesregierung löst damit das Versprechen ein, dass sie den geschädigten Kundinnen und Kunden der Thomas Cook In-ternational AG im Dezember 2019 gemacht hatte. Kein Verbraucher, der eine Pauschalreise bei Thomas Cook gebucht hat, soll auf seinem Schaden sitzen bleiben. Unabhängig davon, ob er die Reise abbrechen oder gar nicht erst antreten konnte. Voraussetzung für eine Entschädigungszahlung ist allerdings, dass die Ansprüche bereits bei der Zurich-Versicherung geltend gemacht und beim Insolvenzverwalter angemeldet wurden.

„Das ist ein positives Zeichen für die Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagt Mathias Hufländer, Reiserechtsexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Vom Bund werden ausschließlich die noch nicht erstatteten Kosten der Pauschalreise und etwaige Verpflegungs-, Unterkunfts- oder Transportausgaben, die Urlauber insolvenzbedingt vor Ort aufwenden mussten, ausgeglichen. „Wer aber beispielsweise losgelöst vom Reisevertrag einen Wagen für Ausflüge gemietet hat und diesen nicht nutzen konnte, kann den Verlust hieraus nicht geltend machen“, ergänzt Mathias Hufländer. Detaillierte Informationen gibt es auf der Website des Bundesjustizministeriums.

EU-Richtlinie unzureichend umgesetzt

Hintergrund für das Einspringen der Bundesregierung ist die unzureichende Umsetzung einer EU-Richtlinie. Nach der EU-Richtlinie sollten Pauschalreisende eigentlich gesetzlich für den Fall einer Insolvenz ihres Reiseveranstalters durch einen sogenannten Sicherungsschein, also einer Ausfallversicherung abgesichert sein. Doch der deutsche Gesetzgeber hat diese Absicherung auf Druck der Reiseveranstalter bisher auf 110 Millionen Euro pro Versicherungsunternehmen begrenzt. Im Fall von Thomas Cook reichte diese Summe aber bei weitem nicht aus. Die deutschen Kunden von Thomas Cook erhielten bislang lediglich 17,5 Prozent ihres Schadens von der Zurich Versicherung ersetzt.
Der Bund hat daher nach eigenem Angaben 225 Millionen bereitgestellt, damit alle Kunden von Thomas Cook auch vollständig entschädigt werden können. „Es bleibt abzuwarten, ob dadurch tatsächlich jeder Kunde entschädigt wird oder ob manche Kunden wegen Unkenntnis über die notwendige Verfahrensweise doch noch auf ihrem Schaden sitzen bleiben“, so Mathias Mathias Hufländer.
Für die Zukunft hat das Bundesjustizministerium, unter Führung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, eine Neuregelung angekündigt, damit von vornherein alle Kunden einer Pauschalreise vollständig gegen eine Insolvenz ihres Reiseveranstalters abgesichert sind, wie es in der EU-Richtlinie auch von vornherein vorgesehen war.

NEUREGELUNG FÜR AKTUELLE KRISE DRINGEN BENÖTIGT
Angesichts der coronabedingten Krise der europäischen Reiseveranstalter muss eine Insolvenzabsicherung schnell gesetzlich umgesetzt werden. Es darf in Zukunft nie wieder passieren, dass Kunden auf den guten Willen der Bundesregierung angewiesen sind und am Ende wieder der Steuerzahler für Insolvenzen von Reiseveranstaltern einspringen muss.

 

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