Gute Vorsätze? Gute Vorsorge!

Pressemitteilung vom
Nach den Feiertagen kommt oft der Vorsatz, besser auf die Gesundheit zu achten. Meistens halten solche Vorsätze nicht lange. Bedrohlich wird es, wenn Verbraucher:innen durch einen Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung sich nicht mehr selbst um ihre Finanzen und Rechtsgeschäfte kümmern können.
Hände alt und jung
  • Verbraucher:innen sollten sich rechtzeitig darum kümmern, wer sich im Fall von Krankheit, Unfall oder gar Tod um ihre Angelegenheiten kümmert
  • Gute Vorsorge ist wichtig, um Angehörigen und Hinterbliebenen Ärger zu ersparen
  • Die Verbraucherzentrale Bremen berät zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht
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Nach den Feiertagen kommt oft der Vorsatz, besser auf die Gesundheit zu achten. Meistens halten solche Vorsätze nicht lange. Bedrohlich wird es, wenn Verbraucher:innen durch einen Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung sich nicht mehr selbst um ihre Finanzen und Rechtsgeschäfte kümmern können.

Auf dem Wunschzettel der Verbraucher:innen stand das Wörtchen „Vorsorge“ natürlich nicht. Das Wörtchen findet sich eher auf der ungeliebten To-do-Liste und dort ganz unten. „Viele Verbraucher:innen wissen jedoch nicht, dass sich Angehörige und Hinterbliebene rechtlich nicht ohne Weiteres um ihre Angelegenheiten kümmern dürfen“, sagt Sonja Welzel, Verbraucherrechtsberaterin bei der Verbraucherzentrale Bremen. Es herrsche der Irrglaube, dass sich zumindest Ehepartner, Kinder oder andere Familienangehörige mit Vertragspartnern auseinandersetzen dürfen. „Doch rechtlich gesehen brauchen Angehörige eine Vollmacht, um sich um die Angelegenheiten einer anderen Person kümmern zu dürfen“, erklärt die Vorsorge-Expertin.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Eine schriftliche Vorsorgevollmacht ist für Verbraucher:innen dringend empfehlenswert. Darin kann die bevollmächtigte Person mit der Wahrnehmung aller Angelegenheiten betraut werden. „Die Vorsorgevollmacht kann auch nur für bestimmte Bereiche, beispielsweise der Vermögenssorge oder der Personensorge ausgestellt werden“, erläutert Sonja Welzel. Zudem könne die Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung beinhalten, in der eine konkrete Person als mögliche:r Betreuer:in genannt wird.

Patientenverfügung

Zusätzlich sollten Verbraucher:innen eine Patientenverfügung erstellen. Durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann jeder Mensch in die Situation kommen, nicht mehr äußern zu können, welche medizinischen Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden. Mit einer Patientenverfügung können Verbraucher:innen für diesen Fall vorsorgen und damit schriftlich zum Ausdruck bringen, ob und wie sie in bestimmten Situationen behandelt werden möchten.

Hier können Verbraucher:innen sich online selbst eine Patientenverfügung erstellen. Kostenlos und rechtssicher.

Das Thema „Vorsorge“ ist wichtig. Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann Angehörigen und Hinterbliebenen die Wahrnehmung der persönlichen Angelegenheiten erleichtert werden. Für weitere Fragen und Beratungen zum Thema Vorsorge können sich Verbraucher:innen an die Verbraucherzentale wenden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

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