- Rundgang durchs ganze Haus deckt Schwachstellen auf
- Fördergelder als wichtige Unterstützung für eine Sanierung
- Komplettberatung der Verbraucherzentrale Bremen
Viele Häuser in Bremen sind in die Jahre gekommen. Da fällt dann schon mal die ein oder andere Reparatur an. Doch wann lohnt sich welcher Schritt? Es geht um Fragen zur Wärmedämmung, zum Fensteraustausch, zur Erneuerung der Heizungsanlage und vielleicht sogar um die Nutzung erneuerbarer Energien. „Der Hausbesuch im Rahmen des Gebäude-Checks der Verbraucherzentrale Bremen bietet hier den ersten Einstieg, um möglichst viele dieser Fragen zu klären“, erzählt Inse Ewen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bremen. Für die Beratung, die über 220 Euro kostet, zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher nur 30 Euro, da das Bundeswirtschaftsministerium die Differenz übernimmt.
Und so läuft der Gebäude-Check ab:
- Rundgang durchs Haus
Über den Rundgang durch das Haus lassen sich erste Schwachstellen erkennen. Bei dem Rundgang spielen die Hauseigentümer/innen und Bewohner/innen eine zentrale Rolle. Zieht es in einzelnen Räumen? Lassen sich die Räume schlecht beheizen? Wird der Heizkörper nicht richtig warm? Und wie sieht es aus im Punkto Behaglichkeit?
2. Überlegungen zur Sanierung Schritt für Schritt
Ist geklärt, dass beispielsweise der Austausch der 40 Jahre alten Fenster sinnvoll ist, wird überlegt, ob in dem Zuge auch eine Dämmung der Außenwand erfolgen kann. Vielleicht reicht in einem ersten Schritt auch nur die Dämmung der Giebelwand? Im Gebäude-Check werden alle Vor- und Nachteile einzelner energetischer Sanierungen erläutert. Am Ende des Beratungsgesprächs wird klarer, was mit dem zur Verfügung stehenden Budget umsetzbar sein könnte und welche Maßnahmen vielleicht erst zu einem späteren Zeitpunkt in den Vordergrund rücken.
3. Fördergelder beantragen
„Mal eben“ ist die energetische Sanierung von Häusern in der Regel nicht getan. Nicht immer ist der Geldbeutel gut gefüllt und es muss überlegt werden, wie eine Finanzierung aussehen kann. Glücklicherweise profitieren Bremer/innen und Bremerhavener/innen von zusätzlichen Fördergeldern. Es gibt Bundesmittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und zusätzlich Geld aus dem Land Bremen. Wie diese Fördergelder zu beantragen sind, wird erklärt. Wichtig ist dabei, dass Fördergelder, egal ob Kredit oder Bargeldzuschuss, vor Beginn der Maßnahme beantragt wer-den müssen. Nachträglich gibt es leider kein Geld, es sei denn die neue Regelung für die Einreichung der Rechnungen bei der Steuererklärung wird genutzt. Doch auch hier gilt, dass die Grundlage die Einhaltung der Förderbedingungen ist.
4. Angebote einholen und auswerten
Dieser Schritt wird erst relevant nach dem Gebäude-Check, es sei denn, die Unter-lagen liegen schon beim Check vor. Doch in jedem Fall hilft auch hier die Energieberatung der Verbraucherzentrale in der kostenfreien Beratung weiter. Es muss lediglich ein Termin vereinbart werden.
TERMINBUCHUNG
Für den Gebäude-Check (30 Euro) Telefon 0421-160777 oder
E-Mail energie@vz-hb.de