Dieselskandal, VW & Co: Was bringt die neue Musterfeststellungsklage?

Pressemitteilung vom
Kostenlose Informationsveranstaltung am 5. Dezember im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Dialog Verbraucherschutz“ der Bremer Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Abgasskandal Verbraucherzentrale Bremen Abgas
Abgasskandal - Musterfeststellungsklage

•    Kostenlose Informationsveranstaltung am 5. Dezember 2018 von 16:30-18:00 Uhr in der Arbeitnehmerkammer, Kultursaal, Bürgerstraße 1, 28195 Bremen.
•    Gäste:
Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz
Klaus Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband
Dr. Annabel Oelmann, Vorständin Verbraucherzentrale Bremen
Nicole Mertgen, Referentin Recht Verbraucherzentrale Bremen
Thomas Burkhardt, Vizepräsident für Technik ADAC
 

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Das neue Klagerecht für Verbraucherinnen und Verbraucher:
Wie die Musterfeststellungsklage funktioniert und was Kundeninnen und Kunden von VW wissen müssen.

Zum 1. November 2018 wurde mit der Musterfeststellungsklage ein neues Instrument zur Rechtsdurchsetzung von Ansprüchen von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen Unternehmen eingeführt. Dabei werden in einem Musterverfahren strittige Fragen gebündelt und grundsätzlich geklärt. „Die Beteiligung an einer Klage ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich“, erklärt Dr. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen e.V.

Marken Audi, Seat, Skoda und Volkswagen betroffen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterklage gegen die Volkswagen AG im Zusammenhang mit dem Dieselskandal eingereicht. Die Klage betrifft Fahrzeuge der Marken Audi, Seat, Skoda und Volkswagen mit Dieselmotoren des Typs EA 189 (1,2; 1,6 oder 2 Liter).

Was müssen betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher wissen und wie können sie sich der Klage anschließen?

Die Veranstaltung der Reihe „Dialog Verbraucherschutz“ der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz richtet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher und informiert über das neue Klageverfahren und die erste Musterklage gegen die Volkswagen AG.

Anmeldung wird erbeten bis zum 30. November 2018 an:
Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz
Frau Ann-Kathrin Hesse
Email: Ann-Kathrin.Hesse@gesundheit.bremen.de
Tel: 0421 - 361 129 26
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

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