• Die Befreiung für eine Nebenwohnung ist möglich
• Haupt- und Nebenwohnung sollten auf einen Antragsteller laufen
• Auch für eine rückwirkende Befreiung kann ein Antrag gestellt werden
„Wer von dieser neuen Regelung betroffen ist und die Voraussetzungen erfüllt, kann beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für seine Nebenwohnung stellen“, empfiehlt Nicole Mertgen, Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale Bremen. Auf der Website www.rundfunkbeitrag.de stellt der Beitragsservice ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung.
Die Herausforderung bei Paaren
Bei zusammenlebenden Paaren müssen die Haupt- und die Nebenwohnung beim Beitragsservice auf den gleichen Antragsteller angemeldet sein, da die Befreiung jeweils nur für den Antragsteller selbst gilt. „Ist die Hauptwohnung auf den einen und die Nebenwohnung auf den anderen Partner angemeldet, wird der Rundfunkbeitrag zunächst weiterhin für beide Wohnungen verlangt“, warnt Nicole Mertgen. Verbraucher sollten bei ihrer Abmeldung immer auch eine Meldebescheinigung beilegen, aus der Anmeldung der Haupt- wie auch der Nebenwohnungen und das jeweilige Einzugsdatum ersichtlich ist.
Auch rückwirkende Befreiung ist möglich
Wichtig: Auch eine rückwirkende Befreiung ist möglich bis zum 18. Juli 2018, sofern die Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt bereits vorlagen. Die Beiträge, die vor diesem Stichtag bezahlt wurden, werden nur unter zwei Voraussetzungen erstattet:
- Die Verbraucher müssen bereits Widerspruch gegen den Beitragsbescheid eingelegt haben und
- über diesen sollte noch nicht rechtskräftig entschieden worden sein.
Wir helfen Ihnen gerne weiter
Aufgrund der vielen Anträge auf Befreiung von Nebenwohnungen nimmt die Bearbeitung derzeit einige Zeit in Anspruch. Bei Fragen rund um den Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bremen kostenlosen Rat und Unterstützung an.