Die Umfrage wurde unter Federführung der Verbraucherzentralen Bayern und Baden-Württemberg im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Auswertung ist zu finden unter https://www.verbraucherzentrale.de/umfrage-betroffenenrechte-dsgvo
Fast 78 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unklar, wie in einer nicht-repräsentativen Onlineumfrage der Verbraucherzentralen festgestellt wurde.
In einer fünfwöchigen nicht-repräsentativen Online-Umfrage wurden Verbraucherinnen und Verbraucher zu ihrem Umgang mit Datenschutzerklärungen befragt, ob sie bereits Auskunft über die Speicherung von Daten bei Firmen verlangt haben und wie die Unternehmen mit diesen Anfragen umgegangen sind.
„Rund ein Drittel der Befragten liest keine Datenschutzerklärungen, weil diese zu lang und unverständlich sind, sie keine Zeit haben oder aber ohnehin nicht bekannt ist, was mit den Daten geschieht“, sagt Thomas Mai von der Verbraucherzentrale Bremen.
28 Prozent aller Befragten haben innerhalb der letzten zwölf Monate von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Auskunft bei Unternehmen über die gespeicherten Daten zu verlangen. Zwar kamen 85 Prozent der angefragten Unternehmen der Auskunftspflicht nach, dennoch erhielten nur 43 % der Befragten eine Antwort innerhalb von 14 Tagen. 40 % mussten bis zu vier Wochen und rund 16,5 Prozent sogar länger warten.
„Das sind zwar erfreuliche Zahlen, dennoch ist es für Verbraucher nicht hinnehmbar, dass 15 Prozent gar keine Antwort erhalten haben und in 34 Prozent der Anfragen nur teilweise auf den Auskunftswunsch eingegangen wurde“, so Mai weiter.
Die Umfrage hat aufgezeigt, dass Datenschutzerklärungen in vielen Fällen für Verbraucher schwer verständlich sind und Auskunftsersuchen derzeit noch ungenügend beantwortet werden.
Die Verbraucherzentrale Bremen rät Verbrauchern daher Ihren Auskunftsanspruch gegen Unternehmen nachhaltig einzufordern. „Unternehmen sind verpflichtet Auskunft zu geben, welche Daten über einen gespeichert sind. Daneben müssen Firmen auf Wunsch der Kunden die gespeicherten Daten für weitere Kontaktaufnahmen sperren oder löschen. Sollten Unternehmen dagegen verstoßen, so können diese erfolgreich abgemahnt werden. Verstöße sollten daher der örtlichen Verbraucherzentrale und dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten gemeldet werden“.
Hier kommen Sie zu unserer interaktiven Briefvorlage, die Ihnen hilft zu erfahren, ob und welche Daten ein Unternehmen von Ihnen gespeichert hat.
https://www.verbraucherzentrale.de/musterbriefe/digitale-welt/datenschutz/datenauskunft-artikel15-43591