Datensammlung stoppen

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bremen bewertet die Pläne von Schufa und CRIF Bürgel zur Speicherung von Kundendaten von Strom- und Gaskunden als überflüssig und unzulässig.
Schloss Datenschutz
  • Die Verbraucherzentrale kritisiert geplanten branchenweiten Datenpool als Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Wettbewerbsrecht
  • Am 2. November sind die Pläne Thema im zuständigen Arbeitskreis der Landesdatenschutzbeauftragten
  • Die Landesdatenschutzbeauftragten sind nun am Zug und müssen dem einen Riegel vorschieben
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Die beiden Auskunfteien Schufa und CRIF Bürgel wollen künftig Daten von Strom- und Gaskunden in einer zentralen Datenbank speichern (E-Pool) und Energieanbietern zur Verfügung stellen. Wechselwillige Kunden könnten es dann schwer haben, einen neuen Anbieter zu finden. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale verstößt dieses Ansinnen außerdem gegen die Datenschutzgrundverordnung. Nun sind die Landesdatenschutzbeauftragten gefordert, dem einen Riegel vorzuschieben.

„Für eine solche Datensammlung fehlt nicht nur die rechtliche Grundlage, es besteht auch keine wirtschaftliche Rechtfertigung“, bewertet Dr. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen die Pläne der beiden Auskunfteien. Stromkunden zahlen in laufenden Verträgen in der Regel monatliche Abschläge, Energieunternehmen gehen keine Kreditrisiken ein. Vor diesem Hintergrund gibt es schlichtweg keine Notwendigkeit, Daten vertragstreuer Kunden zu sammeln und auszuwerten. Eine solche Sammlung wäre zudem auch mit der Datenschutzgrundverordnung nicht vereinbar. Diese sieht vor, dass Daten nur bei einem berechtigten Interesse gesammelt werden dürfen. „Das Sammeln und Auswerten von Daten vertragstreuer Kunden entbehrt jeglicher Rechtfertigung“, so Annabel Oelmann weiter.
Die Verbraucherzentrale Bremen fordert die Landesdatenschutz- beauftragte, Dr. Imke Sommer, auf, sich in Bremen und im Kreis der Landesdatenschutzbeauftragten deutlich gegen diese Pläne zu stellen.

Geplante Datenbank zum Nachteil für Verbraucher

Die geplante Datenbank konterkariert außerdem die den Verbraucherinnen und Verbrauchern zustehende und rechtlich festgeschriebene Wechselmöglichkeit. Kunden, die mit Neukundenboni umworben und von Wechselangeboten Gebrauch machen, müssen künftig damit rechnen, dafür abgestraft zu werden. „Mit einer solchen Datenbank können wechselwillige Kunden identifiziert und abgelehnt werden. Es ist entlarvend, dass einerseits um Neukunden mit lukrativen Angeboten gebuhlt wird, diese andererseits abgestraft werden sollen, wenn Sie von diesen Angeboten Gebrauch machen“, kritisiert Annabel Oelmann. Der Verbraucherzentrale Bremen liegen vermehrt Beschwerden von Verbrauchern vor, deren Wechsel ohne Angabe von Gründen abgelehnt wurde. Auskunfteien und Energieanbieter dürfen damit nicht durchkommen.

 

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