Dark Patterns: Manipulation im Internet

Pressemitteilung vom
Die manipulative Gestaltung von Webseiten und Social Media Posts wird als „Dark Patterns“, auf Deutsch: dunkle Muster, bezeichnet. Diese Designmuster veranlassen Verbraucher:innen zu Entscheidungen und Käufen, die sie ohne diese irreführenden Techniken vermutlich nicht treffen würden.
Handy Cookie Banner Keks DSGVO
  • Betrug mit verwirrenden und häufig illegalen Mustern
  • Mit Internetdesigns „Dark Patterns“ versuchen Betrüger:innen Menschen im Internet auszutricksen
  • Viele Unternehmen setzen Dark Patterns legal ein
  • Kostenloser Online-Vortrag am 15. November: „Dark Patterns – wie wir im Internet manipuliert werden“
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Die manipulative Gestaltung von Webseiten und Social Media Posts wird als „Dark Patterns“, auf Deutsch: dunkle Muster, bezeichnet. Diese Designmuster veranlassen Verbraucher:innen zu Entscheidungen und Käufen, die sie ohne diese irreführenden Techniken vermutlich nicht treffen würden.

Was sind Dark Patterns? 

„Letzter Artikel“ oder „der Artikel ist nur noch zehn Minuten in ihrem Warenkorb für Sie reserviert“: Wer hat dies nicht schon einmal beim Online-Shopping erlebt und sich unter Kaufdruck gesetzt gefühlt? „Mit Dark Patterns werden Verbraucher:innen von Onlinediensten und in sozialen Netzwerken gezielt manipuliert“, erklärt Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen.
„Durch geschickte Beeinflussung, werden Verbraucher:innen dazu verleitet mehr zu kaufen, Daten von sich preiszugeben oder Dienste in Anspruch zu nehmen, die sie eigentlich gar nicht wollen“, sagt Annabel Oelmann.

Tricks auf Webseiten

Ein weiteres Beispiel aus dem Online-Shopping: Beim Kauf von einer Packung Rasierklingen ist das Auswahlkästchen „Abo“ bereits vorausgewählt. Nur wer vor dem Abschließen des Kaufs die zweite Check-Box „einmalige Lieferung“ entdeckt und auswählt, verhindert eine regelmäßige Belieferung. Die zweite Auswahlmöglichkeit ist möglichst klein und mit einer kontrastarmen Schrift dargestellt und wird gerade auf mobilen Endgeräten schnell übersehen.
Das Kündigen eines Abonnement stellt Verbraucher:innen häufig vor Probleme. Abmeldelinks werden in dunkelgrauer Schrift auf schwarzem Hintergrund nicht gesehen, Hotlinenummern oder E-Mail-Adressen sind auf der betreffenden Webseite nicht auffindbar.
Manche Täter:innen arbeiten auch mit manipulativen E-Mails oder Pop-Up-Fenster. „Beim „Confirm-Shaming“ sollen durch gezielte Schuldzuweisungen Verbraucher:innen zu einer bestimmten Handlung verleitet werden“, erklärt Annabel Oelmann. Zum Beispiel wird die Ablehnung eines Newsletters so formuliert, dass die Ablehnenden sich dafür schämen, auf „Nein“ zu klicken. „Wenn Sie diesen Newsletter nicht wollen, können wir keinen Brunnen in Afrika bauen.“ Stattdessen entscheiden Verbraucher:innen sich für das Abo, um der Schuldzuweisung oder Scham zu entgehen.

Sind Dark Patterns erlaubt?

Es gibt legale Dark Patterns, wie beispielsweise eine vorgespielte Verknappung des Angebots oder illegale Manipulationstechniken, wie das automatische Hineinlegen von weiteren Artikeln in den virtuellen Warenkorb („sneak into basket“).
Mit Blick auf die Cookie-Banner auf Webseiten, die von vielen Verbraucher:innen achtlos weggeklickt werden, regelt etwa die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Tracking – also das Speichern von Nutzerdaten. Annabel Oelmann sagt: „Konkret müssen Webseiten in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form darüber informieren, warum und wie sie Cookies nutzen.“  Zudem muss dies in einer klaren und einfachen Sprache geschehen. Farbliche Hervorhebungen etwa, die Internetnutzer subtil zu einer Zustimmung der Cookie-Nutzung drängen, verstoßen gegen Artikel 12 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die europäische Kommission für den digitalen Raum hat bisher kaum Kriterien zum digitalen Produkt- und Oberflächendesign vorgegeben. Annabel Oelmann fordert: „Bestehendes Recht, wie die Datenschutz-Grundverordnung, muss konsequenter angewendet werden.“

Fünf Beispiele von Dark Patterns

  • Unerwünschte Newsletter-Anmeldungen: Dark Patterns erfordern einen Haken zu setzen, wenn keine Newsletteranmeldung erwünscht ist.
  • Dringlichkeit vermitteln: In roter Alarmfarbe steht: “Nur noch zwei Zimmer verfügbar! Buchen Sie schnell!” Dies nötigt die Nutzer:innen zu einer übereilten Entscheidung.
  • Getarnte Werbung: Werbeanzeigen sind so in das Design der redaktionellen Beiträge eingebunden, dass die Verbraucher:innen sie nicht als solche erkennen.
  • Unklarer Einkauf: Beim Online Einkauf legen die Online-Shops automatisch weitere Produkte in den Warenkorb.
  • Preisgabe von Informationen: Viele Webseiten animieren Verbraucher:innen dazu, für ein kostenloses oder günstiges Angebot persönliche Informationen preiszugeben, die für die eigentliche Transaktion nicht benötigt werden. Die Daten können dann für Werbezwecke genutzt oder an Drittanbieter verkauft werden.

Wie können sich Verbraucher:innen vor Dark Patterns schützen?

Rechtlich sind Dark Patterns schwer fassbar. Daher sollten Verbraucher:innen folgende fünf Vorsichtsmaßnahmen einhalten, um Dark Patterns zu vermeiden:

  • Nicht zu schnell auf Buttons klicken: Jedes Pop-Up genau lesen.
  • Checkboxen überprüfen: Bei Formularen gründlich auf die Formulierungen achten.
  • Warenkorb überprüfen: Alle Produkte im Warenkorb vor Abschluss der Bestellung noch einmal ansehen.
  • Kaufentscheidung nicht übereilen: Ruhe bewahren, selbst wenn angeblich nur noch wenige Artikel vorhanden sind oder sich gerade viele Nutzer:innen den gleichen Artikel anschauen.
  • Lassen Sie sich kein schlechtes Gewissen einreden.
     
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