Corona-Vertrags-Check: Gutschein oder Geld zurück?

Pressemitteilung vom
Abgesagte Veranstaltungen, geschlossene Fitnessstudios und mehr auf Grund der Pandemie durch Covid-19. Überprüfen Sie Ihre Rechte mit dem interaktiven und kostenlosen Online-Tool der Verbraucherzentrale Bremen.
Laptop Hilfe Hand mit Werkzeug
  • Interaktives Tool hilft bei Entscheidung — Gutschein oder Geld zurück?
  • Rechtslage unübersichtlich, Tool bietet guten Überblick.
  • Bei zu vielen individuellen Faktoren raten wir zu einer persönlichen Beratung bei uns. Telefonisch, via E-Mail oder persönlich.
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Aufgrund der Corona-Krise können Verbraucherinnen und Verbraucher zahlreiche (Freizeit-)Angebote nicht nutzen. Doch wer muss zahlen, wenn die Anbieter nicht leisten können? Und wann müssen Verbraucher sich mit Gutscheinen zufriedengeben? Die Rechtslage ist komplex und von aktuellen Entwicklungen geprägt. Das interaktive Tool „Corona-Vertrags-Check“ der Verbraucherzentralen bietet Antworten auf die häufigsten Fragen rund um abgesagte Veranstaltungen, Käufe im Ladengeschäft, Kurse und andere Dienstleistungen.  

Seit letzter Woche ist klar: Verbraucher müssen sich für vor dem 8. März gekaufte Konzerttickets mit einem Gutschein zufriedengeben. Grund dafür ist eine aktuelle gesetzliche Änderung. Den für die Hochzeit gebuchten DJ müssen sie dagegen grundsätzlich nicht bezahlen; die Vereinsmitgliedschaft schon. Denn was am Ende gezahlt werden muss, hängt immer vom Einzelfall ab. Diese Situation führt zu zahlreichen Fragen. Auf den Webseiten der Verbraucherzentralen können Nutzer sich die wichtigsten Antworten für ihren Fall nun selbst generieren.
„Die Rechtslage ist für Verbraucher nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Änderungen unübersichtlich. Unser interaktives Angebot soll Nutzern Antworten zu den häufigsten Fragen bieten, ohne dass sie viel Zeit mit der Lektüre juristischer Texte verbringen müssen“, sagt Thomas Mai, Referent im Wirtschaftlichen Verbraucherschutz bei der Verbraucherzentrale Bremen.
In manchen Fällen kann die interaktive Abfrage jedoch nicht helfen. „Wenn zahlreiche individuelle Faktoren eine Rolle spielen, ist es besser, eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen“, erklärt Mai.

Der Corona-Vertrags-Check wurde unter Federführung der Verbraucherzentralen Brandenburg und Bayern im bundesweiten Projekt
„Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Termintelefon: 0421-160 777
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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