Checkliste: Erste eigene Wohnung - Was gibt es zu beachten?

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Wer in eine erste eigene Wohnung ziehen möchte, muss sich um viele Dinge kümmern: Ummeldung, Versicherung, Kaution, Strom- und Telefon. Da den Überblick zu behalten fällt nicht nur jungen Menschen schwer. Hilfe bietet die interaktive Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentrale.
Checkliste Umzug
  • Der Umzug in die erste eigene Wohnung ist für junge Menschen eine große Herausforderung.
  • Die interaktive Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentrale hilft dabei, sich schnell und unkompliziert eine individuelle To-do-Liste zusammenzustellen.
  • Das Online-Angebot beinhaltet auch Tipps zu Wohnungssuche, Finanzen, Versicherungen und vieles mehr.
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Es gibt vieles, woran man vor und bei einem Umzug denken muss: Wo und wie schnell muss ich mich ummelden? Wen muss ich über meinen Umzug informieren? Welche Versicherungen benötige ich, wenn ich zu Hause aus oder in eine andere Wohnung ziehe? Was ist bei der Wohnungsübergabe zu beachten? Wann wird die Kaution fällig? Und: Was ist mit wichtigen Verträgen wie Strom-, Telefon und Internetverträge? Ziehen die mit um und wie finde ich neue günstige Verträge?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet die interaktive Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentralen. "Vor allem junge Menschen, die das erste Mal von zu Hause ausziehen, können mit der Liste überprüfen, ob sie auch an alles gedacht haben", sagt Katja Nonnenkamp-Klüting, Kommunikationsexpertin im Projekt Wirtschaftlicher Verbraucherschutz. Das anbieterunabhängige Online-Angebot hilft auch dabei, Sparpotenziale zu entlarven, gute und günstige Tarife oder Verträge zu finden und Kostenfallen zu vermeiden. Das unterscheidet sie von anderen Angeboten am Markt. Zudem bietet es kurze, nützliche Tipps zu wichtigen Fristen, Mietrecht und vielem mehr. "Die Checkliste ist interaktiv und lässt sich am Handy oder Tablet bequem bedienen", so Katja Nonnenkamp-Klüting.

Die kostenlose Umzugs-Checkliste ist zu finden unter https://www.verbraucherzentrale.de/umzugs-checkliste

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.