Auf zu neuen Abenteuern?

Pressemitteilung vom
Städtetrip, Sommer, Sonne, Strand und Meer oder doch lieber Berge, Wiesen, Wälder und Höhenluft? Die Menschen sehnen sich nach Luftveränderung. Wie Verbraucher:innen auch in Corona-Zeiten sicher buchen und reisen – Tipps der Verbraucherzentrale Bremen.
Strand Möwen Liegestühle
  • Vor der Buchung einer Urlaubsreise sollten Verbraucher:innen immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters beachten
  • In Corona-Zeiten Einreise- und Quarantänebestimmungen für den jeweiligen Zielort berücksichtigen
  • Last-Minute Angebote oder flexible Tarife sind aktuell empfehlenswert
  • Bei einigen Reisezielen kommen Verbraucher:innen auch „Impfprivilegien“ zugute
Off

Städtetrip, Sommer, Sonne, Strand und Meer oder doch lieber Berge, Wiesen, Wälder und Höhenluft? Die Menschen sehnen sich nach Luftveränderung. Wie Verbraucher:innen auch in Corona-Zeiten sicher buchen und reisen – Tipps der Verbraucherzentrale Bremen.

„Trotz aller Reiselust sollten Verbraucher:innen nicht außer Acht lassen, dass momentan Niemand genau sagen kann, ob eine Reise zum geplanten Zeitpunkt tatsächlich wie geplant stattfinden kann“, gibt Verbraucherrechtsberaterin Sonja Welzel von der Verbraucherzentrale Bremen zu bedenken. Dafür ändert sich die Corona-Lage derzeit viel zu schnell. „Sind Verbraucher:innen unsicher, ob sie die Reise antreten wollen, empfiehlt sich ein Blick in das Kleingedruckte“, weiß Sonja Welzel. „Dort finden sich häufig auch Regelungen dazu, ob und in welcher Höhe im Falle eines Reiserücktritts oder einer Stornierung Gebühren anfallen.“

Bei Reisewarnung kostenlose Stornierung

Während Pauschalreisende bei Vorliegen einer Reisewarnung in der aktuellen Situation gute Chancen auf eine kostenlose Stornierung ihrer Reise haben, sind die Aussichten für Individualreisende in der Regel eher schlecht. Sonja Welzel erklärt: „Natürlich kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Wer beispielsweise innerhalb Deutschlands ein Ferienhaus gebucht hat, der muss im Falle eines uneingeschränkten Beherbergungsverbots die Miete nicht zahlen.“ Vorsicht ist bei ausländischen Vermittlern oder Ferienhäusern im Ausland geboten, weil hier ausländisches Recht zur Anwendung kommen könnte. Probleme gab es im letzten Jahr insbesondere mit dänisches Vermittlern und Vermietern. „Allein die Sorge, sich auf der Reise anzustecken, reicht nicht als Stornierungsgrund“.

Last-Minute Angebote und flexible Tarife

Um sich ein Hin und Her mit dem Vertragspartner zu ersparen, können Verbraucher:innen Last-Minute Angebote buchen. Allerdings müssen auch hier die jeweiligen Bestimmungen am Zielort berücksichtigt werden, wie beispielsweise die Pflicht zur Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Tests oder etwaige Quarantänebestimmungen. Aktuelle Informationen hierzu finden Verbraucher:innen auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

Aufgrund der Pandemie bieten viele Unternehmen momentan flexible Tarife an. „Auch hier gilt es, die Bedingungen genau zu lesen. Oft lassen sich die Veranstalter den flexiblen Tarif teuer bezahlen. Nicht in jedem Fall bekommen Verbraucher:innen diesen Aufschlag im Fall eines Rücktritts von der Reise zurück“, erklärt Sonja Welzel.

„Impfprivilegien“

Ob Verbraucher:innen auch die aktuell diskutierten sogenannten „Impfprivilegien“ beim Reisen zugutekommen, ist sehr individuell. Innerhalb Deutschlands haben bereits einige Bundesländer Lockerungen für Geimpfte beschlossen. Auf EU-Ebene wird noch über das „Grüne Zertifikat“ diskutiert. „Die Lage ist uneinheitlich, vieles noch unklar. Verbraucher:innen sollten sich daher vor Reiseantritt genauestens informieren, welche Regelungen am Reiseziel gelten und ob sie von ihrer Impfung oder einer überstandenen Corona-Infektion profitieren“.
Weitere Informationen finden zu Impfprivilegien Sie hier und zum Impfen gegen Corona hier.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.