Tipps zum digitalem Bezahlen

Pressemitteilung vom
Zum Weltverbrauchertag gibt die Verbraucherzentrale Bremen Tipps, damit der digitale Einkauf nicht zum Sicherheitsrisiko wird. Alle Aktionen und Informationen sowie die Teilnahme an einer Umfrage oder einem Webinar finden Sie hier.

Zum Weltverbrauchertag gibt die Verbraucherzentrale Bremen Tipps, damit der digitale Einkauf nicht zum Sicherheitsrisiko wird. Alle Aktionen und Informationen sowie die Teilnahme an einer Umfrage oder einem Webinar finden Sie hier.

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Den Einkauf an der Supermarktkasse kontaktlos bezahlen oder den Fahrschein mit dem Smartphone lösen: Digitales Bezahlen bietet viele Möglichkeiten. Die neuen Funktionen bergen aber auch Risiken. Zum Weltverbrauchertag gibt die Verbraucherzentrale Bremen Tipps, damit der digitale Einkauf nicht zum Sicherheitsrisiko wird.

Wie funktioniert mobiles Bezahlen über Funkwellen?

An immer mehr Kassen kann mittlerweile per Funk bezahlt werden. Viele Smartphones und Kreditkarten sind mit der dafür notwendigen Funktechnik NFC (Near Field Communication) ausgestattet. Zum Bezahlen müssen die Karten oder Geräte nur vor das Lesegerät gehalten werden, für Beträge bis zu 25 Euro ist in der Regel die Eingabe einer PIN-Nummer nicht erforderlich. "Die Funkkarten funktionieren in der Regel nur auf sehr kurze Distanz. Schutz vor ungewolltem Auslesen können spezielle Schutzhüllen für Karten bieten, die die Funkwellen blockieren", weiß Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen.

Wie zahle ich sicher?

Vermeiden Sie Zahlungen per Vorkasse! "Am besten ist immer der Kauf per Lastschrift oder auf Rechnung", so der Tipp der Expertin Oelmann. Beachten sollten Verbraucher außerdem, dass Anbieter für bestimmte Zahlmethoden häufig extra Geld verlangen. Der Verbraucherschützer rät außerdem, sichere Passwörter für Onlinekonten zu verwenden. Eine regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge hilft dabei, Missbrauch frühzeitig zu erkennen. Einige Zahlungsdienstleister bieten einen sogenannten Käuferschutz an. Dieser beschränkt sich aber meist auf zwei Situationen: Die Ware wird nicht oder es wird eine falsche Ware geliefert.

Was tun, wenn doch einmal etwas schiefgeht?

"Den Missbrauch von Bezahlmitteln sollte sofort dem Betreiber gemeldet werden, über den auch eine Sperrung veranlasst werden kann", so Nolte weiter. Wurde bereits Geld abgebucht, sollte bei der eigenen Bank eine Rückzahlung veranlasst werden.

Weitere Tipps und eine Umfrage zum Thema "Mobiles Bezahlen" bietet die Verbraucherzentrale Bremen am und um den Weltverbrauchertag 2017 am 15. März an. Alle Aktionen und Informationen im Internet: www.verbraucherzentrale-bremen.de. Verbraucher können sich auch zu einem am 15. März um 17.30 Uhr stattfindenden Webinar anmelden: http://webinare.verbraucherzentrale-berlin.de/webinars/category/digitales/9220.

Über den Weltverbrauchertag

Der Weltverbrauchertag wird in jedem Jahr am 15. März begangen. Er erinnert an die am 15. März 1962 von US-Präsident John F. Kennedy proklamierten grundlegenden Verbraucherrechte, z. B. vor betrügerischer oder irreführender Werbung und Kennzeichnung geschützt zu werden sowie aus einer Vielfalt von Produkten mit marktgerechten Preisen auswählen zu dürfen. In dieser Tradition setzen sich die Verbraucherzentralen für die Interessen der Verbraucher ein.

Die Aktionen zum digitalen Bezahlen werden im Rahmen des Projektes "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz" gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.



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