Sonderkündigungsrechte bei Preiserhöhungen wegen Steuern, Abgaben und Umlagen

Pressemitteilung vom
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem grundlegenden Urteil eine Klausel zur Preisanpassung des Energieversorgers Stromio GmbH verworfen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem grundlegenden Urteil eine Klausel zur Preisanpassung des Energieversorgers Stromio GmbH verworfen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

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  • Kunden sollten einer Jahresrechnung rechtzeitig widersprechen
  • Musterbrief für Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-bremen.de

Bei "normalen" Preiserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Umstritten ist die Sonderkündigung, wenn sich die Preise nur auf Grund von hoheitlichen Belastungen (etwa der Erhöhung der Mehrwertsteuer) erhöhen.


Wenn Stromlieferanten ihre Preise aufgrund gestiegener oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder Umlagen bzw. "hoheitlicher Belastungen" erhöhen, haben Kunden ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Diese Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale NRW hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) mit Urteil vom 5. Juli 2016 (Az. I-20 U 11/16) bestätigt.


Dr. Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen, rät: "Verbraucher sollten ihre Rechte wahren. Wichtig ist, dass betroffene Stromkunden dabei die Verjährung beachten". Ende 2016 verjähren die Ansprüche aus Rechnungen von 2013. Die Verbraucherzentrale Bremen hat einen Musterbrief für den Widerspruch gegen eine Strompreiserhöhung im Internet unter http://www.verbraucherzentrale.demedia237788A.pdf zur Verfügung gestellt.

Energierechtliche Fragen beantworten die Experten der Verbraucherzentrale Bremen montags und dienstags von 10:00 Uhr bis 13:30 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr im Infozentrum der Verbraucherzentrale, Altenweg 4, 28195 Bremen. Die persönliche Rechtsberatung kostet 15 Euro pro 15 Minuten.

Energieberatungen zum Thema "Anbieterwechsel" finden täglich statt. Eine Terminvereinbarung ist unter 0421-160777 oder unter der bundesweiten Rufnummer 0800-809802400 erforderlich. Die persönliche Energieberatung kostet 5,00 Euro. Die Energieberatung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.


Mehr Informationen gibt es unter http://www.vz-hb.de/energieberatung oder unter

www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Unter Telefon (0421) 160 77-7 (Montag bis Donnerstag von 10.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 10.00 – 13.00 Uhr) oder info@vz-hb.de kann ein Termin für ein Beratungsgespräch vereinbart werden. Die Beratungen sind kostenpflichtig und finden in der Verbraucherzentrale Bremen, Altenweg 4 in 28195 Bremen statt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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