Streckensperrungen bei der Bahn, umgestürzte Bäume, abgesagte Karnevalsveranstaltungen: Orkan "Thomas" hat am Donnerstag zu zahlreichen Schäden geführt. Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Tipps für den richtigen Versicherungsschutz bei Unwetter.
- Versicherungsschutz rechtzeitig prüfen
- Zusätzlicher Schutz für Elementarschäden erforderlich
- Vorsicht bei Kündigung nach einem Schadenfall
Ob Betroffene Geld von ihrer Versicherung bekommen, hängt davon ab, wodurch der Schaden konkret entstanden ist. Für einen umfassenden Schutz bei Schäden durch Unwetter sind verschiedene Versicherungen ratsam.
Werden Kraftfahrzeuge durch Hochwasser oder Hagelschlag beschädigt, greift die Teilkaskoversicherung. Ist der Hausrat betroffen, sind Versicherte verpflichtet, den Schaden der Hausratversicherung zu melden. Schäden am Wohngebäude reguliert die Wohngebäudeversicherung.
Elementarschäden zusätzlich versichern
Schäden, die durch Hochwasser und Rückstau entstanden sind, werden jedoch nur erstattet, wenn im Rahmen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Dies ist eine Zusatzdeckung, die gesondert in die Verträge eingeschlossen werden muss und die Gefahren durch Feuer, Sturm und Hagel und Leitungswasser ergänzt.
Die Versicherungsbedingungen können unterschiedlich sein. Wichtig ist, dass auch der Rückstau mitversichert ist, wenn durch Starkregen die Kanalisation überfordert ist und Wasser in die Gebäude eindringt. Darüber hinaus sollten Verbraucher prüfen, ob der Versicherer eine Rückstauklappe verlangt und ob diese regelmäßig auf Funktionstüchtigkeit geprüft werden muss.
Dr. Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen: "Je nach Gefährdungszone können die Versicherungsbeiträge unterschiedlich sein. Häufig wird eine Selbstbeteiligung vereinbart. Ist ein Ort regelmäßig stark von Unwettern betroffen, können die Anbieter eine Versicherung auch ablehnen."
Maßnahmen nach einem Schadenfall
Ist ein Schaden bereits eingetreten, hat der Betroffene eine Schadenminderungspflicht. Er muss geeignete Maßnahmen treffen, damit der Schaden nicht noch größer wird. Beispielsweise sollten abgedeckte Dachflächen notdürftig abgedichtet werden. Der Schaden sollte umgehend der Versicherung gemeldet und nach Möglichkeit durch Fotos dokumentiert werden.
Schickt die Versicherung einen Schadenregulierer, wird dieser von der Versicherungsgesellschaft bezahlt und ist daher nicht unabhängig. Bevor ein Handwerksbetrieb beauftragt wird, sollte sich der Geschädigte Kostenvoranschläge einholen oder ein Festpreisangebot vereinbaren.
Kündigung durch den Versicherer vermeiden
Nach einem Schadenfall kann der Anbieter den Vertrag außerordentlich kündigen. Das sollte aber nach Möglichkeit vermieden werden, da mit Schwierigkeiten gerechnet werden muss, wenn ein neuer Vertrag mit vergleichbarem Preis und Bedingungen gesucht wird. In einer solchen Situation ist es sinnvoll, mit dem Versicherungsunternehmen zu vereinbaren, selber zu kündigen.
Die Verbraucherzentrale Bremen berät bei Fragen zu konkreten Schadenfällen oder zur Hausratversicherung. Verbraucher können unter Telefon (0421) 160 777 (Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 10:00 bis 13:00 Uhr) oder info@vz-hb.de einen Beratungstermin vereinbaren. Die Beratungen sind kostenpflichtig und finden in der Verbraucherzentrale Bremen, Altenweg 4 in 28195 Bremen statt.