Weltentdecker aufgepasst!

Pressemitteilung vom
Weihnachten und Silvester stehen vor der Tür und manch eine:r fragt sich, was angesichts steigender Coronazahlen aus dem geplanten Urlaub wird. Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Tipps, was Verbraucher:innen beachten sollten, wenn eine Reise ansteht oder sie unbedingt nochmal weg wollen.
Weltentdecker aufgepasst!
  • Wer stressfrei in den Weihnachts-, Silvester- oder Winterurlaub starten will, sollte sich vor Buchung und Abreise über die geltenden Coronaregelungen im Reiseland informieren.
  • Auch Deutschland stuft verschiedene Länder in unterschiedliche Risikoklassen ein, heute Nacht wird Südafrika zum Virusvariantengebiet.
  • Wollen Verbraucher:innen stornieren, sollten sie einen Blick in die Stornobedingungen ihres Vertragspartners werfen.
  • Kommt eine kostenfreie Stornierung nicht in Betracht, sollten Verbraucher:innen mit ihren Vertragspartnern über eine Umbuchung oder einen Gutschein verhandeln.
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Weihnachten und Silvester stehen vor der Tür und manch eine:r fragt sich, was angesichts steigender Coronazahlen aus dem geplanten Urlaub wird. Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Tipps, was Verbraucher:innen beachten sollten, wenn eine Reise ansteht oder sie unbedingt nochmal weg wollen. 

Nicht nur im Ausland, wie beispielweise in Südafrika, sondern auch innerhalb Deutschlands lässt sich im Winter ein wunderbarer Urlaub verbringen. Ob Kurztrip über Weihnachten oder Silvester in die Berge oder in die Stadt, zweiwöchiger Skiurlaub oder Strandurlau – für jede:n ist etwas dabei. Doch was sollten Verbraucher:innen angesichts steigender Coronazahlen beachten? Und welche Rechte haben sie?

Sonja Welzel, Verbraucherrechtsberaterin der Verbraucherzentrale Bremen, weiß: „Verbraucher:innen sollten sich vor der Buchung und auch vor der Abreise auf jeden Fall über die aktuelle Situation am Urlaubsort informieren. Konkret: welche Einschränkungen gelten vor Ort? Gibt es Einreisebeschränkungen? Welche Regelungen gelten, wenn ich aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet zurückkomme? Muss ich danach vielleicht in Quarantäne?“ Informationen dazu finden Verbraucher:innen auf den Internetseiten der Landesregierungen und Kommunen oder beim Auswärtigen Amt. Als hilfreich hat sich auch die App „Sicher reisen“ vom Auswärtigen Amt erwiesen, die stetig aktualisiert wird.

Rechte und Pflichten von Verbraucher:innen

Wollen oder können Verbraucher:innen die Reise nicht antreten oder gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, können sie diese stornieren, unter Umständen auch kostenlos. „Ob Verbraucher:innen eine Reise oder einzelne Reiseleistungen kostenfrei stornieren können, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Besteht zum Beispiel innerhalb Deutschlands ein Lockdown oder Beherbergungsverbot, können Verbraucher:innen kostenlos stornieren. Ist das nicht der Fall, ergeben sich die Regelungen zur Stornierung aus den Stornobedingungen des Vertrags“, erklärt Sonja Welzel. Die Stornobedingungen enthalten auch Regelungen dazu, ob und in welcher Höhe unter Umständen Kosten anfallen. Häufig sehen die Bedingungen gestaffelte Stornokosten vor. Das heißt: je kurzfristiger die Stornierung, umso höher die Kosten.

Je nach Fall lohnt es sich auch, Kontakt mit den Vertragspartnern aufzunehmen und über andere Lösungsmöglichkeiten zu sprechen. Oft lässt sich eine Reise verschieben oder Verbraucher:innen nehmen einen Gutschein über den Reisepreis an. „Das gilt jedenfalls, wenn im Falle einer Stornierung der gesamte Betrag gezahlt werden muss“, berichtet Sonja Welzel. 

FAZIT 

Bei der Buchung der Reise kommt es auf die individuellen Vorlieben und Vorstellungen an. Ist die Entscheidung gefallen, sollten vor der Buchung oder Abreise die am Reiseziel geltenden Coronaregelungen nochmal gecheckt werden, genauso die Einreise- und Rückreiseregelungen. Ist eine Stornierung nötig, empfiehlt sich der Blick in die Stornobedingungen und im Zweifel ein Beratungsgespräch mit der Verbraucherzentrale

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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