Probleme mit unsportlichen Klauseln

Pressemitteilung vom
Rechtswidrige Klauseln und Probleme bei der Kündigung: Eine bundesweite Umfrage der Verbraucherzentralen zeigt, dass bei Verträgen von Fitnessstu-dios vieles im Argen liegt.

Rechtswidrige Klauseln und Probleme bei der Kündigung: Eine bundesweite Umfrage der Verbraucherzentralen zeigt, dass bei Verträgen von Fitnessstu-dios vieles im Argen liegt.

Off

Ärger mit Fitnessstudios ist schon seit langem ein Thema bei den Verbraucherzentralen. Eine bundesweite Umfrage mehrerer Verbraucherzentralen macht nun deutlich: Rechtsver-stöße und Verbraucherbenachteiligung sind weiterhin an der Tagesordnung. "Gerade, wenn Verbraucher wegen eines Umzugs oder aus gesundheitlichen Gründen ihren Vertrag kün-digen wollen, gibt es Probleme," sagt Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen. Bei über einem Drittel der Teilnehmer wurde eine außerordentliche Kündigung nicht akzeptiert. Die nicht repräsentative Umfrage lief von August bis Oktober 2016. 520 Verbraucher nahmen daran teil.

Positiv bewertet wurde, dass Verbraucher gut darüber informiert sind, welche Klauseln in den Verträgen stehen – Unklarheit gibt es oftmals aber über die Zulässigkeit dieser Klau-seln. "Rechtswidrig ist es beispielsweise, wenn Fitnessstudios die Haftung für mitgebrachte Kleidung, Geld oder Wertsachen bei Verlust komplett oder generell ausschließen. Das war bei gut einem Drittel der Meldungen der Fall", sagt Oelmann. Knapp 20 Prozent der Umfra-geteilnehmer gaben an, dass ihr Vertrag Klauseln zur Erhöhung des Mitgliedsbeitrags ent-hält, entweder wegen steigender Energie- und Unterhaltskosten oder wegen einer Erhö-hung der Mehrwertsteuer. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist das eine versteckte Preis-erhöhung. "Gerichte haben derartige Klauseln bereits als rechtswidrig eingestuft", betont Oelmann. Bei 13 Prozent der Teilnehmer behielten Studios es sich vor, jederzeit die Öff-nungszeiten zu ändern. Auch das ist nicht erlaubt.

"Melden Verbraucher uns rechtswidrige Klauseln oder entdecken wir diese in Verträgen, werden wir weiter dagegen vorgehen", betont Oelmann, "Auch können Verbraucher sich bei uns informieren und beraten lassen, wenn sie Ärger mit ihrem Studio haben."

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.