Probleme mit Handwerkern: Tipps bei Mängeln und überhöhter Rechnung

Pressemitteilung vom
Wenn es um Arbeiten in den eigenen vier Wänden geht wie beispielsweise neue Fliesen im Badezimmer, beauftragen viele Verbraucherinnen und Verbraucher einen Handwerker. In den meisten Fällen werden die Arbeiten fachgerecht und professionell ausgeführt. Aktuell gibt es jedoch in Bremerhaven und Bremen vermehrt Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern über unsaubere Arbeiten und dadurch entstandene Mängel. Die Tapete löst sich von den Wänden oder die Fliesen im Bad sind schief verlegt worden. Oder es wird auch versucht, die Rechnung in die Höhe zu treiben, zum Beispiel durch unnötige Ersatzteile oder die Berechnung nicht erbrachter Arbeitsstunden.

Wenn es um Arbeiten in den eigenen vier Wänden geht wie beispielsweise neue Fliesen im Badezimmer, beauftragen viele Verbraucherinnen und Verbraucher einen Handwerker. In den meisten Fällen werden die Arbeiten fachgerecht und professionell ausgeführt. Aktuell gibt es jedoch in Bremerhaven und Bremen vermehrt Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern über unsaubere Arbeiten und dadurch entstandene Mängel. Die Tapete löst sich von den Wänden oder die Fliesen im Bad sind schief verlegt worden. Oder es wird auch versucht, die Rechnung in die Höhe zu treiben, zum Beispiel durch unnötige Ersatzteile oder die Berechnung nicht erbrachter Arbeitsstunden.

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  • Vorab klare Absprachen mit dem Handwerker treffen
  • Angemessene Frist zur Nachbesserung setzen
  • Rechnungen schriftlich widersprechen

Vorab klare Absprachen mit dem Handwerker treffen

"Es ist ratsam, alle wesentlichen Vertragsbestandteile wie beispielsweise die auszuführenden Arbeiten, die dafür voraussichtlich benötigte Arbeitszeit sowie die Vergütung vorab schriftlich zu vereinbaren", sagt Parsya Baschiri, Verbraucherrechtsberater in der Beratungsstelle Bremerhaven.

Hierfür ist ein verbindlicher Kostenvoranschlag hilfreich, den Verbraucherinnen und Verbraucher sich vom Handwerker geben lassen sollten. "Davon kann er maximal bis zu 20% abweichen und muss die Abweichung begründen", ergänzt Baschiri. Außerdem empfiehlt es sich immer, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen. Auch ein Blick auf die Bewertungen des jeweiligen Handwerkers im Internet kann helfen.

Angemessene Frist zur Nachbesserung setzen

Wenn Mängel auftreten, sollten diese schriftlich dokumentiert und beim Handwerker reklamiert werden, am besten per Einschreiben/Rückschein. Dabei ist es wichtig, dem Handwerker eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel zu setzen. Diese Frist liegt in der Regel bei 10 bis 14 Tagen.

"Sollte die Frist erfolglos verstreichen oder die Nachbesserung fehlschlagen, haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, die Vergütung zu mindern, vom Vertrag zurück zu treten oder sich für die sogenannte Selbstvornahme zu entscheiden und einen anderen Handwerker beauftragen", ergänzt Baschiri. Die dabei entstehenden Kosten können dann dem ursprünglichen Vertragspartner in Rechnung gestellt werden. Fotos, der Schriftverkehr und gegebenenfalls hinzugezogene Zeugen sind zu Beweiszwecken wichtig.

Der Rechnung schriftlich widersprechen

Bei einer überhöhten Rechnung heißt es schriftlich widersprechen und eine korrigierte Rechnung verlangen. "Oftmals werden Rechnungsposten aufgeführt, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nachvollziehbar sind oder auch überhaupt nicht ausgeführt wurden", berichtet Baschiri. Handwerker müssen Preise immer inklusive Mehrwertsteuer angeben.

In vielen Fällen locken Unternehmen am Telefon damit, dass sie nur die Nettopreise nennen. Dies ist jedoch bei Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern unzulässig. Wird lediglich der Nettopreis genannt, dann hat der Verbraucher das Recht, auch nur diesen Preis zu zahlen.

Bei der Klärung von Streitigkeiten mit Handwerksbetrieben können sich Verbraucherinnen und Verbraucher in einem persönlichen Gespräch rechtlichen Rat bei der Verbraucherzentrale in Bremen und Bremerhaven einholen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite unter:

www.verbraucherzentrale-bremen.de/handwerker-finden

www.verbraucherzentrale-bremen.de/Handwerker-und-Kundendienste-Tipps-gegen-miese-Tricks

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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