VZBV klagt gegen service-rundfunkbeitrag.de

Pressemitteilung vom
Verbraucherinnen und Verbraucher können Widerruf gegen Gebührenzahlung bei dem Webseitenbetreiber einlegen und Geld zurückerhalten.
  • Anbieter macht nicht ausreichend kenntlich, dass er Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. 
  • Nach zwei Abmahnungen erhebt der vzbv Unterlassungsklage vor dem OLG Koblenz 
  • vzbv prüft Sammelklage und sucht Betroffene 
Off

Das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH betreibt die Webseite „service-rundfunkbeitrag.de“ und nimmt dort eine Gebühr für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen die Firma erhoben. Beim offiziellen Beitragsservice sind diese Vorgänge kostenlos. Auf der Webseite des Unternehmens ist aus Sicht des vzbv nicht klar erkennbar, dass der Service kostenpflichtig ist. Verbraucher:innen können den Widerruf erklären und ihr Geld zurück erhalten.

„Sucht man im Internet nach ‚Rundfunkbeitrag anmelden‘ wurden bis vor Kurzem auf der Ergebnisseite von Google ganz oben Anzeigen von ‚service-rundfunkbeitrag.de‘ angezeigt. Dort gibt es Formulare, über die Verbraucher:innen unter anderem eine Mitteilung zur Änderung der Wohnadresse oder Bankverbindung an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio veranlassen können. Dass der Anbieter dafür 29,99 Euro verlangt, ist nicht klar genug erkennbar“, sagt Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen des vzbv. „Wer Geld bereits bezahlt hat, sollte das zurückverlangen. Verbraucher:innen müssen dazu den Widerruf erklären. Dafür können sie den Musterbrief der Verbraucherzentralen nutzen.“

Anbieter gab keine Unterlassungserklärung ab

Der vzbv und die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hatten die SSS-Software Special Service GmbH bereits abgemahnt. Da der Anbieter keine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben hat, hat der vzbv nun Klage beim Oberlandesgericht Koblenz erhoben. Nach Ansicht des vzbv muss die intransparente Darstellung der Kosten auf der Webseite untersagt werden. Bislang sind nach Schätzungen des vzbv mehr als 90.000 Verbraucher:innen auf die Webseite hereingefallen.

Umfrage und Musterbrief der Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentralen bieten einen Musterbrief an, den Verbraucher:innen bereits jetzt nutzen können, um Widerruf einzulegen und das an „service-rundfunkbeitrag.de“ gezahlte Geld zurückzuerhalten. Das Unternehmen hat auf Druck des vzbv angekündigt, Widerrufserklärungen für Verträge, die bis zum 27. Juni 2024 abgeschlossen wurden, zu akzeptieren.
Betroffene können ihre Erfahrungen mit der Webseite „service-rundfunkbeitrag.de” außerdem  hier in einer Umfrage schildern. Besonders wichtig: Zahlt der Anbieter tatsächlich Geld zurück? Der vzbv nutzt die Informationen, um eine Sammelklage gegen den Anbieter zu prüfen. Diese hätte den Vorteil, dass teilnehmende Verbraucher:innen bei Erfolg der Klage direkt eine Zahlung erhalten können.
Für Verbraucher:innen ist es wichtig zu wissen, dass der Service bei ARD, ZDF und Deutschlandradio etwa für Ummeldungen und andere Datenänderungen kostenlos ist. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv ein Jahr vor der Wahl: Ampel muss offene Projekte anpacken

Der Ampelkoalition bleibt nur noch ein Jahr Zeit, um verbraucherpolitische Vorhaben umzusetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet in seiner Regierungsbilanz die aktuellen Erfolge und zeigt auf, wo die Bundesregierung dringend aktiv werden muss.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.