Betrugsmasche am Telefon – Warnung vor falschen Verbraucherschützern

Pressemitteilung vom
Immer wieder versuchen Kriminelle, mit dem guten Image der Verbraucherzentralen Kasse zu machen oder an persönliche Daten zu gelangen. Aktuell melden sich Betrüger im Namen der Energieberatung der Verbraucherzentrale und wollen Verträge abschließen.
Junge Frau am Handy, nachdenklich
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Am Telefon geben sich aktuell Betrüger als Dienstleister aus, der von der Verbraucherzentrale beauftragt worden ist, oder die Betrüger melden sich direkt mit „Verbraucherzentrale“. Die Anruferinnen und Anrufer fragen nach Stromzählernummern, Zählerständen und Adressen, aber auch nach anderen persönlichen Daten. Auf Nachfrage werden diese Angaben benötigt, um ein vermeintlich besseres Angebot für einen Stromvertrag vorlegen zu können oder Tipps zum Energiesparen zu geben.

Verbraucherzentrale ruft niemanden unaufgefordert an

„Die Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale Bremen rufen Verbraucherinnen und Verbraucher nur an, wenn zuvor ein Termin für eine Beratung gebucht wurde“, sagt Nicole Bahn, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bremen. Die Betrügerinnen und Betrüger treten am Telefon häufig aggressiv auf und drohen. Nicole Bahn rät: „Lassen Sie sich grundsätzlich nicht von Drohungen am Telefon unter Druck setzen, geben sie keine Daten raus und überweisen Sie kein Geld an Unbekannte. Sollen Sie Daten oder Passwörter am Telefon durchsagen, ist dies höchst unseriös und ein Anzeichen für Betrug.“

So können Sie sich schützen

Erkennen Sie die Masche

Unbekannte Anrufer geben sich als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale aus, schildern ein gravierendes Problem und bieten eine Lösung oft gegen ein stattliches Entgelt an. Nicht selten werden die Angerufenen aufgefordert, ihre persönlichen Daten anzugeben. Angeblich, um die notwendigen Unterlagen zusenden zu können. Mitunter wird den Betroffenen auch gleich die Bankverbindung mit entlockt. Fakt ist: Die Verbraucherzentrale Bremen kontaktiert Verbraucher nicht, um Beratungen oder sonstige Leistungen anzubieten - weder per Mail noch am Telefon. Sie wirbt nicht für Produkte oder Dienstleistungen.

Seien Sie wachsam

Wir raten dringend davon ab, sich in ein Gespräch verwickeln zu lassen und persönliche Daten preiszugeben. Am besten ist es, gar nicht erst zu reagieren.

Gehen Sie gegen ungebetene Anrufer vor

Wer Hinweise für ein betrügerisches Verhalten oder eine bewusste Irreführung erkennt, sollte den Namen des Anrufers, die Adresse der Firma, Datum, Uhrzeit sowie den Grund des Anrufs und die angezeigte Rufnummer notieren und Strafanzeige bei der Polizei erstatten, damit das kriminelle Treiben strafrechtlich verfolgt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
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Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.