Betrugsmasche am Telefon – Warnung vor Fake-Anrufen im Namen der Verbraucherzentrale Bremen

Pressemitteilung vom
Derzeit geben sich Betrüger verstärkt als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Bremen aus und möchten so an sensible Daten und Geld gelangen. Die Verbraucherzentrale Bremen warnt vor den Fake-Anrufen und rät dringend davon ab, Daten am Telefon preiszugeben.
Frau mit lackierten Fingernägeln hält Handy in der Hand
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In den vergangenen Tagen meldeten sich zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Bremen und berichteten von ähnlichen Szenarien: Sie erhielten Anrufe, in denen sich Männer und Frauen als Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verbraucherzentrale Bremen vorstellten. Diese wollten über verschiedene Methoden an Daten gelangen. Ein Beispiel: Ein Betroffener sollte seine IBAN nennen, damit der Anrufer dessen Daten aus einem vermeintlichen Gewinnspiel löschen kann.

Die Anrufer mit der Bremer Nummer (0421) 610 XXX XX kennen meist bereits Daten der Betroffenen, zum Beispiel Adressen und Bankdaten, und möchten mit der Betrugsmasche an weitere Angaben oder auch Geld gelangen. Verbraucherinnen und Verbraucher berichten, dass die Betrüger teilweise gebrochen Deutsch sprachen und bei Rückfragen sofort auflegten.

Die Verbraucherzentrale Bremen hat bei der Polizei bereits Strafanzeige erstattet und dankt den aufmerksamen Verbraucherinnen und Verbrauchern, die auf die neue Masche aufmerksam gemacht haben.

Verbraucherzentrale ruft niemanden unaufgefordert an

Die Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale Bremen rufen Verbraucherinnen und Verbraucher nur an, wenn zuvor ein Termin für eine Beratung gebucht wurde. „Wir fragen weder am Telefon noch in Beratungen nach sensiblen Daten wie Bankdaten“, sagt Nicole Bahn, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bremen. Die Betrügerinnen und Betrüger treten am Telefon häufig aggressiv auf und drohen. Nicole Bahn rät: „Lassen Sie sich grundsätzlich nicht von Drohungen am Telefon unter Druck setzen, geben sie keine Daten raus und überweisen Sie ohne gründlichen Gegencheck kein Geld an Unbekannte.“

Auch andere Maschen bekannt

Die Verbraucherzentrale Bremen gibt Tipps, wie sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei Betrugsmaschen am Telefon verhalten sollten:

Erkennen Sie die Masche

Unbekannte Anrufer geben sich als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale aus, schildern ein gravierendes Problem und bieten eine Lösung gegen ein stattliches Entgelt an. Nicht selten werden die Angerufenen aufgefordert, ihre persönlichen Daten anzugeben. Angeblich, um die notwendigen Unterlagen zusenden zu können. Mitunter wird den Betroffenen auch gleich die Bankverbindung mit entlockt.

Reagieren Sie wachsam

Fremden oder dubios erscheinenden Anrufern sollten niemals persönliche Daten und vor allem keine Kontonummer preisgeben werden. Ganz wichtig: Keine Zusagen am Telefon machen und niemals einen geforderten Betrag an einen unbekannten Empfänger überweisen.

Gehen Sie gegen ungebetene Anrufer vor

Wer Hinweise für ein betrügerisches Verhalten oder eine bewusste Irreführung erkennt, sollte den Namen des Anrufers, die Adresse der Firma, Datum, Uhrzeit sowie den Grund des Anrufs und die angezeigte Rufnummer notieren und Strafanzeige bei der Polizei erstatten, damit das kriminelle Treiben strafrechtlich verfolgt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.