Die Bankenlobby hat ganze Arbeit geleistet. Aus "Gründen der Rechtssicherheit" hat der Gesetzgeber das "ewige" Widerrufsrecht mit einer sehr kurzen Auslauffrist gestrichen. Von dieser einzigartigen Sonderregel sind Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge betroffen, die zwischen November 2002 und Juli 2010 geschlossen wurden.
Für die Verbraucher bedeutet dies, dass Sie ihre Darlehensverträge nicht mehr zeitlich unbegrenzt widerrufen können, auch wenn die Darlehensgeber ihre Kunden regelmäßig falsch über die Bedingungen des Widerrufsrechtes informiert haben. Ab Inkrafttreten des Gesetzes (21.03.2016) bleiben allen nun keine drei Monate mehr Zeit für eine Überprüfung und der Erklärung des Widerrufes.
Betroffen sind davon Tausende von Verbrauchern. Die Verbraucherzentrale Bremen hat in den vergangenen Jahren weit über 5.000 Verträge geprüft. 80% der geprüften Widerrufsbelehrungen haben zu Beanstandungen Anlass gegeben.
"Jetzt muss gehandelt werden. Verbraucher sollten aber nicht voreilig widerrufen oder gar Zahlungen einstellen", sagt Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen. "Auch wenn die Zeit drängt, der Widerruf eines Darlehensvertrages sollte sorgsam geplant werden." Verbraucher sollten sich fachkundigen Rat einholen und dabei folgende Punkte unbedingt beachten:
(1) Lassen Sie die Widerrufsbelehrung fachlich prüfen. Die Verbraucherzentrale Bremen bietet hierzu noch bis zum 01.06.2016 einen Service an.
(2) Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Bank oder Sparkasse. Nach Hinweis auf die Widerrufbarkeit des Darlehens haben sich Banken in der Vergangenheit durchaus verhandlungsbereit gezeigt.
(3) Sichern Sie sich die Anschlussfinanzierung. Verbraucher müssen sich darauf einstellen, das die Darlehensvaluta innerhalb von 30 Tagen nach Widerruf des Darlehens zurückgezahlt werden kann.
(4) Setzen Sie Ihr Widerrufsrecht durch. Verbraucher müssen sich darauf einstellen, dass die Banken sich querstellen oder auf Zeit spielen werden. Das Widerrufsrecht muss dann im Zweifel gerichtlich durchgesetzt werden.
Erst wenn die Anschlussfinanzierung und die Kostenübernahme durch eine Rechtschutzversicherung gesichert ist, sollten Verbraucher den Widerruf erklären. In allen anderen Fällen ist eine rechtliche Vertretung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht dringend geboten.