Portionsangaben für Lebensmittel oft unsinnig und verwirrend

Pressemitteilung vom
Bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen - Von Gummischlangen über Keksen bis hin zu Dosensuppen.
  • Unsinnige Portionsangaben auf vielen Lebensmitteln
  • Miniportionen „gesundgerechnet“
  • Ampelkennzeichung nur bei 100 Gramm/Milliliter sinnvoll
     

Viele Hersteller verwenden freiwillig Portionsangaben auf Lebensmittelverpackungen. Sie sind aber oftmals unsinnig und verwirrend. Zu diesem Ergebnis kommt ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen. Sie stellten willkürliche Portionen sowie große Spannbreiten bei den Portionsangaben für ähnliche Produkte fest. Teilweise rechnen die Hersteller mit Miniportionen ihre zucker- und fettreichen Produkte „gesund“. Hersteller und Gesetzgeber müssen nachbessern, damit Portionsangaben auf dem Etikett zu einer leicht verständlichen Einkaufshilfe werden.

On

Wer isst nur ein Drittel eines Schokoriegels?

Vor allem bei Süßwaren entsprechen die Angaben meist nicht der Realität. Fruchtgummischlangen oder Schokoladenriegel beispielsweise werden für die Portionsangabe willkürlich geteilt. „Wer isst tatsächlich nur ein Drittel eines Schokoriegels oder zwei Drittel eine Fruchtgummischlange? Die Hersteller müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie so mit kleinen Portionen die Nährwerte „gesundrechnen“ wollen“, kritisiert Theodora Plate, Ernährungsreferentin der Verbraucherzentrale Bremen, diese Praxis.

Wirrwarr bei den Angaben für Kekse

Für Kekse nutzen die Hersteller völlig uneinheitliche Portionsgrößen: 15 verschiedene Angaben zwischen fünf und 44 Gramm ermittelten die Verbraucherzentralen im Marktcheck. „In dieser Form bieten Portionsangaben überhaupt keine Orientierung beim Einkauf“, findet Plate. „Dieser Wirrwarr muss ein Ende haben.“

Unsinnige Portionsangaben auch bei Dosen

Unsinnige Portionsangaben entdeckten die Verbraucherzentralen auch bei Konservendosen. Bei einer Dosensuppe mit 390 ml Inhalt waren beispielsweise 260 ml als Portion gekennzeichnet, bei Kidneybohnen in einer 250 ml Dose waren 200 ml eine Portion. So bleiben Reste übrig – das ist wenig verbraucherfreundlich. 

Ampelkennzeichnung pro Portion nicht sinnvoll

Der Marktcheck der Verbraucherzentralen verdeutlicht, dass die von namhaften Unternehmen vorgeschlagene Ampelkennzeichnung pro Portion keine Lösung sein kann. „Bei willkürlich festgelegten Portionsgrößen besteht die Gefahr, dass Verbraucherinnen und Verbraucher über die tatsächlich verzehrten Mengen an Zucker, Fett oder Salz getäuscht werden“, warnt Plate. Bereits eine frühere Untersuchung der Verbraucherzentralen hat gezeigt, dass es große Unterschiede zwischen den Portionsangaben der Hersteller und dem Verbraucherverhalten gibt. Im Rahmen einer bundesweiten Befragung füllten Verbraucherinnen und Verbraucher im vergangenen Jahr im Durchschnitt 81 Gramm Müsli und 63 Gramm Chips als „ihre“ Portionsgröße ab. Das ist mehr als doppelt so viel wie die von den Herstellern angegebenen Portionen.

Realistische Portionsgrößen notwendig

„Der Marktcheck zeigt, dass die derzeitige freiwillige Angabe von Portionsgrößen mit den dazugehörigen Nährwerten meistens keine Einkaufshilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellt“, sagt Plate. Die Hersteller sollten realistische Portionsgrößen angeben, wie einen Riegel, einen Becher oder eine Scheibe. Zudem gibt es aus Sicht der Verbraucherzentralen Nachbesserungsbedarf bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Verbraucherzentralen fordern vom Gesetzgeber eine verständliche, farblich basierte Nährwertkennzeichnung auf der Basis von 100 Gramm oder 100 Millilitern auf der Vorderseite von Lebensmitteln, zum Beispiel in Form einer Nährwertampel.

Den vollständigen  Bericht können Sie hier herunterladen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
Ein Lieferwagen für Heizöl steht vor einem Haus.

Warnung: Fakeshops locken mit günstigem Heizöl oder Brennholz

Zum Start der Heizsaison warnen wir vor mehreren betrügerischen Internetseiten. Ob eine Seite seriös ist, lässt sich kostenlos im Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen prüfen.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.