Isoflavone für die Wechseljahre: Risiken möglich, Nutzen fragwürdig

Pressemitteilung vom
Nahrungsergänzungsmittel mit Soja- oder Rotklee-Isoflavonen versprechen Abhilfe bei Wechseljahresbeschwerden. Nachgewiesen ist die Wirkung nicht. Ob isoflavonhaltige Produkte sicher sind, ist wegen mangelnder Datenlage bisher auch nicht vollständig geklärt.
Rotklee Blume

Nahrungsergänzungsmittel mit Soja- oder Rotklee-Isoflavonen versprechen Abhilfe bei Wechseljahresbeschwerden. Nachgewiesen ist die Wirkung nicht. Ob isoflavonhaltige Produkte sicher sind, ist wegen mangelnder Datenlage bisher auch nicht vollständig geklärt. Die Verbraucherzentralen haben in einem Marktcheck 22 isoflavonhaltige Nahrungsergänzungsmittel auf Zusammensetzung, Dosierung und Werbeaussagen hin geprüft. Das Ergebnis: Die Mehrheit der Produkte überschreitet die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfohlene maximale Tagesdosis für Isoflavone. Teils wird mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben geworben.

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Gesundheitsrisiken durch fehlende Höchstmengen
Über 60 Prozent der Produkte überschritten die von der EFSA empfohlene maximale tägliche Verzehrsmenge für isolierte Isoflavone (Sojaisoflavone: 100 mg, Rotkleeisoflavone: 43,5 mg). Problematisch für die Bewertung ist, dass die EFSA nur Orientierungswerte angibt und diese Werte nur für gesunde Frauen nach den Wechseljahren gelten. Solche Empfehlungen fehlen für die durch Werbung angesprochenen Frauen in den Wechseljahren. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt auch diesen Betroffenen, die Orientierungswerte einzuhalten. Problematisch ist es, wenn zusätzlich täglich sojahaltige Lebensmittel wie Soja-Drinks oder Fleischersatzprodukte auf Sojabasis verzehrt werden.

„Weil keine Daten zur Wirksamkeit und zur Sicherheit für Frauen in den Wechseljahren vorliegen, raten wir von diesen Produkten ab“ sagt Sonja Pannenbecker von der Verbraucherzentrale Bremen. Frauen, die an einem östrogenabhängigen Brust- oder Gebärmutterkrebs erkrankt sind oder erkrankt waren, rät das BfR von der Einnahme isoflavonhaltiger Nahrungsergänzungsmittel ab.

Wichtige Warnhinweise fehlen
Die Anbieter der überprüften Produkte ignorieren auch den von der EFSA empfohlenen Warnhinweis zur maximalen Einnahmedauer (Produkte mit Sojaisoflavonen: zehn Monate, Produkte mit Rotkleeisoflavonen: drei Monate). Das gleiche gilt für den notwendig erachteten Hinweis, vor der Einnahme isoflavonhaltiger Produkte ärztlichen Rat einzuholen. Nur auf einem Produkt waren entsprechende Warnhinweise aufgedruckt.

Werbung mit Gesundheitsversprechen
Sechs Produkte fielen auf wegen unzulässiger gesundheitsbezogener Angaben, zum Beispiel, dass Soja-Isoflavone einen positiven Einfluss bei Wechseljahresbeschwerden hätten. Das ist verboten, da die gesundheitliche Wirkung dieser Stoffe nicht nachgewiesen ist.
Hinzu kamen Gesundheitsaussagen zu Vitaminen, die von der EU ebenfalls nicht zugelassen sind.

Registrierung mangelhaft
Eine Anfrage beim zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gezeigt: Vier der Produkte aus dem Internet waren beim BVL nicht registriert und existieren für die Behörden faktisch nicht.

Tipp
Frauen sollten auf keinen Fall ohne Rücksprache mit dem Arzt isoflavonhaltige Nahrungsergänzungsmittel einnehmen.
Ein gesundheitsbewusster Lebensstil mit ausreichend Bewegung an der frischen Luft und einer ausgewogenen Ernährung hat auch in den Wechseljahren positive Effekte.

Forderungen
Der Gesetzgeber muss klären, ob isolierte Isoflavone überhaupt in Nahrungsergänzungsmittel gehören und wenn ja, dann verbindliche Höchstmengen für Isoflavone in Nahrungsergänzungsmitteln festlegen.

Das bisherige Anzeigeverfahren für Nahrungsergänzungsmittel muss durch eine behördliche Prüfung und Zulassung ersetzt werden.

Der ausführliche Ergebnisbericht ist nachzulesen im Internet.

Dieser Text wurde am 25.10.2019 aktualisiert.

 

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