Gesundheit verschenken?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen warnen vor unbedachtem Einkauf von Nahrungsergänzungsmitteln - Gefahr von Wechselwirkung mit Arzneimitteln und Überdosierung!

Verbraucherzentralen warnen vor unbedachtem Einkauf von Nahrungsergänzungsmitteln.

  • Werbung verspricht oft zuviel
  • Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel
  • Vorher genau informieren

 

Gesundheit ist das höchste Gut – kein Wunder, wenn viele darüber nachdenken, zu Weihnachten gerade an Eltern und Großeltern etwas Gutes für die Gesundheit zu verschenken.

Off

Großes Angebot

Es gibt zahlreiche Nahrungsergänzungsmittel mit Obst- und Gemüseextrakten, Ginkgo, Ginseng, Glucosamin, Kurkuma, Lecithin oder Lavendel. So mancher Anbieter dieser Produkte verspricht nicht nur Wohlbefinden und Vitalität, sondern suggeriert darüber hinaus echte Hilfe bei vielen Alterszipperlein, von Knieproblemen über Haarausfall bis Vergesslichkeit.

Oft zuviel versprochen

Bisher sind nur bestimmte gesundheitsbezogene Aussagen zu Vitaminen und Mineralstoffen sowie zu wenigen anderen Stoffen geprüft und zugelassen. Die meisten Werbeversprechen, die sich auf pflanzliche Stoffe beziehen, sind bislang nicht bewertet und dürfen derzeit noch verwendet werden.

„Gerade im Hinblick auf die Gesundheit versprechen Hersteller oft zuviel. Das haben die verschiedenen Marktchecks im Rahmen des Internetauftritts der Verbraucherzentralen klartext-nahrungsergaenzung.de gezeigt“, so Gertraud Huisinga, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen.

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel

Nahrungsergänzungsmittel sind, anders als Arzneimittel, nicht zur Heilung und Linderung von Krankheiten bestimmt. Es handelt sich um Lebensmittel, die isolierte Nährstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe oder Pflanzenstoffe in konzentrierter Form liefern. Wer hoch dosierte Produkte schluckt, geht das Risiko von Überdosierungen ein. Dieses Risiko gehen Sie auch dann ein, wenn Sie die empfohlene Verzehrsmenge beachten.

Vorsicht: Wechselwirkungen mit Arzneimitteln

Darüber hinaus sind Wechselwirkungen mit Arzneimitteln nicht auszuschließen. „Wenn Sie chronisch krank sind oder regelmäßig Medikamente einnehmen, sollten Sie Nahrungsergänzungsmittel nicht ohne vorherigen ärztlichen Rat verwenden. Sonst kann ein gut gemeintes Geschenk eher schaden als nützen“, betont Huisinga.

Vorher gut informieren

Vor dem Verschenken von Nahrungsergänzungsmitteln sollten Sie sich daher gut informieren, zum Beispiel auf klartext-nahrungs-ergaenzung.de. Das Portal bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder sich über unseriöse Anbieter, Produkte oder Verkaufsmethoden zu beschweren.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.