- Verbraucher:innen haben hohe Erwartungen an Kennzeichnung und Sicherheit der Produkte
- Mögliche allergische Reaktionen gegen Insekten sind Studienteilnehmer:innen nicht bekannt und zudem wenig erforscht – entsprechender Allergenhinweis ist zwingend notwendig
- Fokusgruppenbefragung stützt Forderungen der Verbraucherzentralen
Eine qualitative forsa-Befragung im Auftrag der Verbraucherzentralen erfasste die Einstellung von Verbraucher:innen zu Speiseinsekten. Im Fokus standen Personen, die insektenhaltige Lebensmittel essen oder dazu bereit wären. Zusätzlich wurden Personen mit Allergien oder Unverträglichkeiten befragt.
Mehlwürmer, Grillen und Co. sind neuartige Lebensmittel, deren Zulassung in Europa überwiegend noch aussteht. Gleichzeitig machen Übergangsregelungen eine Vermarktung bestimmter Insektenprodukte als Lebensmittel bereits jetzt möglich.
Wahrnehmung insektenhaltiger Lebensmittel
Für die Studienteilnehmer:innen sind insektenhaltige Lebensmittel Nischenprodukte, die im Handel kaum angeboten werden. Sie gelten als exotisch und gewöhnungsbedürftig. Hauptargumente für die Befragten, Insekten zu konsumieren, sind hauptsächlich der erwartete hohe Proteinanteil und die Möglichkeit Fleisch zu ersetzen. Barrieren für den Insektenverzehr sind die Unsicherheit über den Geschmack und die für einige Personen wenig ansprechende Optik der Tiere. Auch scheint es den Teilnehmer:innen schwer vorstellbar, sich an diesen satt zu essen. Da Insekten derzeit nur selten im Handel zu finden sind, werden hohe Preise toleriert. Für einen alltäglichen Einsatz im Speiseplan müssten die Preise jedoch deutlich fallen.
Allergenes Potenzial von Insekten ist kaum bekannt
Vor allem Personen mit einer Unverträglichkeit gegen Krustentiere und Hausstaubmilben könnten auch auf Insekten allergisch reagieren. Den meisten Befragten ist bekannt, dass verschiedene Lebensmittel Unverträglichkeiten und Allergien auslösen können. Spontan wird Insekten jedoch kein erhöhtes allergenes Potenzial zugeschrieben. Die Studienteilnehmer:innen erwarten in Deutschland eine gut sichtbare Kennzeichnung auf der Verpackung. Insbesondere für Allergiker ist das ein wichtiger Aspekt.
„Das allergene Potenzial von Insekten ist bisher wenig erforscht und noch nicht abschließend geklärt. Daher erwarten wir von den Zulassungsbehörden, dass es bei insektenhaltigen Lebensmitteln zukünftig einen verbindlichen Hinweis auf der Vorderseite der Verpackung gibt. Dieser muss eindeutig und gut erkennbar auf mögliche allergische Reaktionen auf Schalen- und Krustentiere sowie Hausstaubmilben aufmerksam machen“, sagt Sonja Pannenbecker, Referentin für Lebensmittel und Ernährung von der Verbraucherzentrale Bremen.
Verwendungshinweise
Wie man die neuartigen und unbekannten Insekten verwendet, sollte laut dieser Studie auf der Verpackung stehen. Dass Insekten ähnlich wie Fleisch mikrobiologisch sensibel sind, ist Vielen nicht bekannt. Ohne klare Angaben zur Verwendung gehen die Befragten davon aus, dass sie das Produkt direkt verzehren können. Andernfalls wird ein konkreter Hinweis, etwa zur Erhitzung vor dem Verzehr erwartet. „Das Ergebnis stützt unsere Forderung aus dem Marktcheck vom letzten Jahr. Es muss deutlich angegeben werden, ob ganze Insekten direkt verzehrt werden können oder zuvor erhitzt werden müssen“, so Sonja Pannenbecker.
Werbeaussagen zu hohen Proteingehalten
Vor allem sportliche, männliche Teilnehmer erwarten aufgrund der Werbung höhere Proteingehalte von insektenhaltigen Lebensmitteln als von Herkömmlichen. „Dies ist jedoch nicht bei allen insektenhaltigen Produkten der Fall. Selbst wenn mit „proteinreich“ geworben wird, müssen nach den gesetzlichen Vorgaben lediglich 20 Prozent des Energiegehaltes auf Proteine entfallen“, so Sonja Pannenbecker. Bedenkt man zusätzlich die geringen Mengen, die gegessen werden, relativiert sich die tatsächliche Proteinaufnahme sehr schnell.
Hinweis für Journalisten:
Weite Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten: www.verbraucherzentrale-bremen.de/novel-food und www.verbraucherzentrale-bremen.de/novel-food-studie. Die Infografiken können kostenlos unter Angabe der Quelle „Verbraucherzentrale“ verwendet werden.
Diese Information ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Ernährungsprojekts entstanden.