Gelenkmittel können eher schaden als nutzen

Gelenkmittel sollen gegen Arthrose helfen oder die Knorpelmasse schützen – laut Werbung der Hersteller. Die Verbraucherzentralen haben 25 Nahrungsergänzungsmittel auf ihre Dosierung, Zusammensetzung und Werbeversprechen geprüft.

Gelenkmittel sollen gegen Arthrose helfen oder die Knorpelmasse schützen – so verspricht es die Werbung der Hersteller. Die Verbraucherzentralen haben 25 Nahrungsergänzungsmittel auf ihre Dosierung, Zusammensetzung und Werbeversprechen geprüft. Das Ergebnis: Der Nutzen der Produkte bei Gelenkerkrankungen oder -beschwerden ist fraglich, die Mittel sind häufig zu hoch dosiert und können zum Teil sogar gesundheitliche Risiken mit sich bringen.

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Wirkung nicht nachgewiesen
„Besonders Produkte aus dem Internet verheißen oft mehr gesundheitlichen Nutzen, als belegt und erlaubt ist", erklärt Gertraud Huisinga, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen. Die Verbraucherzentralen fanden bei 73 Prozent der im Internet angebotenen Produkte gesundheitsbezogene Angaben, die nicht zugelassen sind. Die EU schreibt vor, dass Anbieter von Gelenkmitteln zur Nahrungsergänzung Inhaltsstoffe, wie Glucosamin und Chondroitin, nicht mit Gesundheits-versprechen bewerben dürfen, da die gesundheitliche Wirkung dieser Stoffe nicht nachgewiesen sind.
Klärungsbedarf hinsichtlich der Zulässigkeit der Werbeaussagen be-steht nach Auffassung der Verbraucherzentralen auch bei fast der Hälfte der im stationären Handel angebotenen Produkte.

Gesetzliche Höchstmengen fehlen
Gesetzliche Höchstmengen gibt es für Glucosamin und Chondroitin nicht. Die Europäische Arzneimittelagentur hat bei einem Arzneimittel eine Dosierung von 1.250 mg Glucosamin pro Tag als pharmakologisch wirksam beurteilt; an dieser Bewertung haben sich die Verbraucherzentralen bei ihrer Untersuchung orientiert. Bei mehr als der Hälfte der Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet lag die empfohlene Tagesdosis knapp über oder unter diesem Wert. „Die Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln umgehen so das Zulassungsverfahren  für Arzneimittel und bringen ihre Produkte unkompliziert auf den Markt“, erläutert Huisinga.

Risiken und Nebenwirkungen
Riskante Nebenwirkungen von Gelenkmitteln könnte es beispielsweise für Menschen geben, die unter Diabetes leiden oder Blutgerinnungsmittel einnehmen, weil die Mittel die Produktion von Insulin behindern bzw. die Wirkung blutverdünnender Medikamente verstärken können.

Verbraucherzentralen fordern mehr Kontrollen
Um mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen, fordern die Verbraucherzentralen strengere gesetzliche Regelungen und Kontrollen für Gelenkmittel. Die Forderungen im Einzelnen:

  • Alle in Deutschland angebotenen Nahrungsergänzungsmittel müssen vor der Markteinführung behördlich auf Sicherheit und Richtigkeit der Werbeaussagen geprüft werden.
  • Die Überwachungsbehörden sind gefordert, gemäß der Health-Claims-Verordnung unzulässige Gesundheitsversprechen in größerem Umfang zu ahnden.
  • Hinweise zu Risiken und unerwünschten Wirkungen müssten gesetzlich vorgeschrieben werden.
  • Der Gesetzgeber sollte Höchstmengen für Glucosamin und Chondroitin in Nahrungsergänzungsmitteln festlegen und die zuständigen Überwachungsbehörden müssten Verstöße ahnden.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher müssen besser über mögliche Risiken und wirksame Alternativen, wie das Vermeiden von Übergewicht und regelmäßige Bewegung, aufgeklärt werden.

 

Weitere Informationen:

www.klartext-nahrungsergaenzung.de/nahrungsergaenzungen-gelenkbeschwerden

Fragen zum Thema beantwortet die Ernährungsabteilung der Verbraucherzentrale Bremen dienstags von 10:00 bis 13:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr unter der Durchwahl (0421) 160 77-54.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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