Nachhaltigkeit bei betrieblicher Altersversorgung zu lückenhaft

Pressemitteilung vom
Kommentar zum Referentenentwurf des Bundesfinanzministerium
Off

Das Bundesfinanzministerium legte am 2. Juli 2018 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur betrieblichen Altersversorgung (sogenannte EbAV-II-Richtlinie vom 14.12.2016) vor. Die Richtlinie adressiert an mehreren Stellen das Thema Nachhaltigkeit und beinhaltet Regelungen zu ökologischen, ethischen und die Unternehmensführung betreffenden Faktoren. Sie muss bis zum Januar 2019 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Ulrike Brendel, Leiterin des Bereichs Nachhaltige Geldanlagen bei der Verbraucherzentrale Bremen sagt hierzu: „Das Bundesfinanzministerium hat mit dem Referentenentwurf die Chance vertan, eine nachhaltig orientierte betriebliche Altersvorsorge in Deutschland voranzutreiben. Dabei ermöglicht es die Richtlinie, Pensionskassen und Pensionsfonds zu verpflichten, Risiken die sich zum Beispiel aus dem Klimawandel ergeben, stärker zu berücksichtigen und offenzulegen. Die EU-Kommission und das Europäische Parlament haben längst erkannt, dass auch die Finanzwirtschaft nachhaltiger ausgerichtet werden muss, um das Klima und die Umwelt zu schützen. Deutschland hat diesen Trend leider verschlafen.“

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Einfach nachhaltig
Mehr Unabhängigkeit von Öl, Kohle und Gas. Der Abschied vom Verbrennungsmotor. Ein Aktionsprogramm zum natürlichen…
Altersvorsorge
Neben der Rente noch weiterarbeiten? Auf Aktiengewinne spekulieren? Freiwillig Beiträge in die gesetzliche…
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.