Nachhaltigkeit bei betrieblicher Altersversorgung zu lückenhaft

Pressemitteilung vom
Kommentar zum Referentenentwurf des Bundesfinanzministerium
Off

Das Bundesfinanzministerium legte am 2. Juli 2018 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur betrieblichen Altersversorgung (sogenannte EbAV-II-Richtlinie vom 14.12.2016) vor. Die Richtlinie adressiert an mehreren Stellen das Thema Nachhaltigkeit und beinhaltet Regelungen zu ökologischen, ethischen und die Unternehmensführung betreffenden Faktoren. Sie muss bis zum Januar 2019 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Ulrike Brendel, Leiterin des Bereichs Nachhaltige Geldanlagen bei der Verbraucherzentrale Bremen sagt hierzu: „Das Bundesfinanzministerium hat mit dem Referentenentwurf die Chance vertan, eine nachhaltig orientierte betriebliche Altersvorsorge in Deutschland voranzutreiben. Dabei ermöglicht es die Richtlinie, Pensionskassen und Pensionsfonds zu verpflichten, Risiken die sich zum Beispiel aus dem Klimawandel ergeben, stärker zu berücksichtigen und offenzulegen. Die EU-Kommission und das Europäische Parlament haben längst erkannt, dass auch die Finanzwirtschaft nachhaltiger ausgerichtet werden muss, um das Klima und die Umwelt zu schützen. Deutschland hat diesen Trend leider verschlafen.“

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Einfach nachhaltig
Mehr Unabhängigkeit von Öl, Kohle und Gas. Der Abschied vom Verbrennungsmotor. Ein Aktionsprogramm zum natürlichen…
Altersvorsorge
Neben der Rente noch weiterarbeiten? Auf Aktiengewinne spekulieren? Freiwillig Beiträge in die gesetzliche…

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.