Keine Roaming-Gebühren mehr in Europa

Pressemitteilung vom
Die EU-Regelungen, die Roaming-Gebühren entfallen lassen sollen, sind am 15. Juni 2017 in Kraft getreten. Verbraucher können somit ihren inländischen Mobilfunktarif im europäischen Ausland nutzen. So dürfen für Anrufe, SMS oder die mobile Datennutzung keine zusätzlichen Kosten berechnet werden.

Die EU-Regelungen, die Roaming-Gebühren entfallen lassen sollen, sind am 15. Juni 2017 in Kraft getreten. Verbraucher können somit ihren inländischen Mobilfunktarif im europäischen Ausland nutzen. So dürfen für Anrufe, SMS oder die mobile Datennutzung keine zusätzlichen Kosten berechnet werden.

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  • EU-Roaming-Gebühren sind abgeschafft
  • Nationaler Tarif gilt auch im EU-Ausland
  • Dennoch kann die Handy-Nutzung im Ausland und auf Kreuzfahrt-schiffen teuer werden

In allen 28 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen können Verbraucherinnen und Verbraucher zu Inlandspreisen telefonieren, SMS verschicken und im Internet surfen. Handygespräche ins EU-Ausland bleiben allerdings so teuer wie zuvor.

Die neuen EU-Regelungen zu den Roaming-Gebühren haben zur Folge, dass bei einer Handynutzung im EU-Ausland keine Extra-Gebühren mehr anfallen. Jedoch fallen Telefonate ins Ausland nicht unter diese Regelung. Das heißt: Ausschließlich für Anrufe, die beim Aufenthalt im EU-Ausland getätigt werden, fallen keine weiteren Kosten an. Anrufe aus Deutschland in ein anderes EU-Land bleiben weiterhin teuer. Auch die Nutzung des Handys auf Kreuzfahrtschiffen ist von der neuen Regelung ausgenommen. Auf Kreuzfahrtschiffen erfolgt die Handy-Einwahl über Satelliten.

Tarifumstellung nicht eindeutig geregelt

Darüber hinaus ist es unklar, ob der jeweilige Mobilfunktarif automatisch umgestellt wird oder ob Verbraucherinnen und Verbraucher aktiv werden und sich an ihren Anbieter wenden müssen. Kunden ohne besonderen Auslandstarif brauchen nichts zu tun. Kunden mit Auslandstarif werden nicht automatisch umgestellt, wobei die Rechtslage in diesen Fällen noch unklar ist.

Bei Unklarheiten ist es die Aufgabe der Bundesnetzagentur, einzugreifen, denn sie ist zuständig für die Einhaltung der Roaming-Regelungen in Deutschland.

Beratung in der Verbraucherzentrale

Falls Verbraucherinnen und Verbraucher dennoch überhöhte Rechnungen von ihrem Mobilfunkanbieter erhalten, können sie sich bei der Verbraucherzentrale Bremen, Altenweg 4, 28195 Bremen sowie in der Beratungsstelle Bremerhaven, Barkhausenstraße 16, 27568 Bremerhaven beraten lassen.

Rat der Verbraucherzentrale: Vertragsdetails lesen

Die Verbraucherzentrale Bremen empfiehlt, die Vertragsdetails gründlich zu lesen und zu überprüfen, ob eine automatische Umstellung im Vertrag vorgesehen ist.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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