Keine Angst vor Droh-SMS

Pressemitteilung vom
Bei der Verbraucherzentrale Bremen häufen sich Beschwerden über unverlangt zugesandte SMS, die mit drastischen Worten zur Bestellung des Korans auffordern. Die Verbraucherzentrale Bremen empfiehlt, den mitgeschickten Link nicht anzuklicken, sondern den Vorfall bei der Bundesnetzagentur zu melden.

Bei der Verbraucherzentrale Bremen häufen sich Beschwerden über unverlangt zugesandte SMS, die mit drastischen Worten zur Bestellung des Korans auffordern. Die Verbraucherzentrale Bremen empfiehlt, den mitgeschickten Link nicht anzuklicken, sondern den Vorfall bei der Bundesnetzagentur zu melden.

Off
  • Dubioser Absender bietet angeblich kostenlose Koranübersetzung
  • Bewahren Sie Ruhe und folgen Sie nicht dem Link
  • Rat: informieren Sie die Bundesnetzagentur

Die unverlangt zugesandte SMS hat folgenden Wortlaut: "Bei Nichtkonvertierung zum Islam droht dir das Höllenfeuer! Wenn du eine Koranübersetzung haben möchtest, folge dem Link: lies-stiftung.de". Wer dem Link aus der SMS folgt, stößt auf eine 2011 unter dem Namen "Lies!" in Deutschland gestartete Koranverteilungskampagne, die eine möglichst große Verbreitung des Islams zum Ziel hat. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat sie jüngst nach monatelangen Ermittlungen verboten.

Werbe-SMS ohne Einverständnis der Verbraucher

Auch unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit bleibt die Rechtslage eindeutig: "Das Verschicken von SMS mit einer Werbebotschaft ist nur dann zulässig, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher vorher der Zusendung von Werbung zugestimmt haben", so Gerrit Cegielka, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Bremen.

Ob mit der Werbeaktion ein wirtschaftlicher Gewinn erzielt werden soll, ist dabei unerheblich. "Denn eine 'geschäftliche Handlung' ist jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens, das mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhängt", so Cegielka weiter.

Alte Masche in religiösem Gewand

Seit Jahren haben die Verbraucherzentralen mit dieser Form der lästigen Werbung zu tun. "Aber selbst mich hat die bedrohlich klingende SMS im ersten Moment sehr irritiert", sagt Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen. "Wir können den Verbraucherinnen und Verbrauchern nur Mut machen, der Neugier nicht nachzugeben und nicht auf den Link zu klicken. Derartigen SMS ist nicht zu entnehmen, welcher Anbieter sich mit welchen Motiven dahinter versteckt. Datenfischer oder andere kriminelle Anbieter haben es oft nur auf die Daten abgesehen, die das Smartphone automatisch sendet, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher den Anweisungen in der Werbe-SMS folgen", so Oelmann weiter

Telefonnummer der Bundesnetzagentur melden

Verbraucherinnen und Verbraucher, die von Werbung per Telefon, SMS, Email oder Fax belästigt werden, sollten den Absender der Bundesnetzagentur melden. Beschwerdeformulare gibt es unter folgendem Link. Bei Unsicherheiten steht die Verbraucherzentrale den Verbraucherinnen und Verbrauchern gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Hintergrund:

Die Kampagne wollte jedem Haushalt kostenfrei ein Exemplar des Korans zur Verfügung stellen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz sollten so insgesamt 25 Millionen Exemplare verteilt werden. Finanziert wird die Koranverteilung nach Angaben der Initiatoren durch Kleinstspenden von deutschen Muslimen. Sobald eine ausreichend hohe Summe für den Buchdruck gesammelt wird, startet die Druckerei die Produktion.

Zum 24. September 2014 hat Abou Nagie, der Betreiber der Seite www.lies-stiftung.de, eine Lies! GmbH mit dem Mindestkapital von 25.000 € in Köln angemeldet. Die Finanzierung wird über eine schwedische Stiftung Insamlingsstiflesen Al Quran und ein Konto bei der SEB Bank in Schweden abgewickelt.

Der Link zum Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur

Klicken Sie hier, um zum Beschwerdeformular zu gelangen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.
Fokuswoche Ziele

Auslandspraktikum während Ausbildung - jetzt zu Online-Vortrag anmelden!

Auslandsaufenthalt während der Berufsausbildung: Wie geht das? Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

1N Telecom GmbH: Verwirrung und Ärger um Angebote und Schadensersatz

Zahlreiche Verbraucher:innen werden von der 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf zum Abschluss eines neuen Festnetztarifs angeschrieben. Viele melden sich wegen Problemen und Schadensersatzforderungen bei den Verbraucherzentralen, die rechtlich gegen das Unternehmen vorgegangen sind.