Illegales Streamen

Pressemitteilung vom
Neues EuGH-Urteil sorgt für Rechtsklarheit

Neues EuGH-Urteil sorgt für Rechtsklarheit

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  • Illegales Streamen stellt Urheberrechtsverstoß dar
  • Nutzen Sie ausschließlich seriöse Streaming-Anbieter
  • Wenn Sie von einer Abmahnung betroffen sind, können Sie sich bei der Verbraucherzentrale juristisch beraten lassen

Es herrschte bisher Unklarheit hinsichtlich der rechtlichen Einordnung des Streamens von Filmen und Serien im Internet. Damit ist seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 26.04.2017 (Az.: C-527/17) Schluss. Das Streamen von Filmen und Serien aus illegalen Quellen ist vom Gerichtshof als urheberrechtwidrig eingestuft worden.

Damit hat der EuGH nun Licht in eine rechtliche Grauzone gebracht. Den abmahnenden Kanzleien fehlt bislang lediglich die zur Verfolgung der Verstöße erforderliche Software die IP-Adresse festzustellen und dann den Anschlussinhaber zu ermitteln.

Jedoch ist damit zu rechnen, dass die Kanzleien in absehbarer Zeit diese technische Lücke schließen werden. Somit könnte es zu einer erneuten Abmahnwelle der Abmahn-Kanzleien kommen, zumal dieses richtungsweisende Urteil des EuGH die Rechte der Urheber stärkt.

Verbraucher, die im Internet beispielsweise auf ganz aktuelle Filme mit kostenlosem Stream stoßen, müssen grundsätzlich immer davon ausgehen, dass diese Filmkopien nicht erlaubt sind.

"Es gibt einige seriöse Streaming-Anbieter, die zu preisgünstigen Konditionen eine große Auswahl an Filmen und Serien anbieten. Verbraucher sollten eines dieser Angebote auf dem Markt nutzen, um sich nicht der Gefahr einer kostspieligen Abmahnung auszusetzen" sagt Parsya Baschiri, Verbraucherrechtsberater der Verbraucherzentrale Bremen.


Urheberrechtsverstöße sind keine Bagatellen, denn es entstehen hierdurch gewaltige finanzielle Schäden. Doch bisweilen stellen diejenigen, die abmahnen, unberechtigte und weit überzogene Forderungen. Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, können Sie sich bei der Verbraucherzentrale Bremen, Altenweg 4, 28195 Bremen sowie in der Beratungsstelle Bremerhaven, Barkhausenstraße 16, 27568 Bremerhaven beraten lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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