Hausratversicherung: Worauf muss ich achten?

Pressemitteilung vom
Wer keinen wertvollen Hausrat besitzt und im Ernstfall seinen Hausrat gut aus eigenen Mitteln ersetzen kann, ohne in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten, braucht nicht unbedingt eine Hausratversicherung. Jeder sollte aber bedenken, dass es auch zu einem Totalschaden kommen kann, wenn beispielsweise durch ein Feuer die Wohnung komplett ausbrennt. Für die meisten Haushalte ist das dann finanziell nicht mehr so einfach zu stemmen.

Wer keinen wertvollen Hausrat besitzt und im Ernstfall seinen Hausrat gut aus eigenen Mitteln ersetzen kann, ohne in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten, braucht nicht unbedingt eine Hausratversicherung. Jeder sollte aber bedenken, dass es auch zu einem Totalschaden kommen kann, wenn beispielsweise durch ein Feuer die Wohnung komplett ausbrennt. Für die meisten Haushalte ist das dann finanziell nicht mehr so einfach zu stemmen.

Off
  • Wann ist der Schutz sinnvoll?
  • Wie wird die benötigte Versicherungssumme ermittelt?
  • Wer braucht welche Deckungserweiterungen?

Viele denken bei Hausrat nur an die Wertgegenstände wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Pelze oder wertvolle Teppiche und Möbelstü-cke. Hausrat ist aber alles, was sich in der Wohnung befindet, also auch Bekleidung, Geschirr, Bücher und Haushaltsgeräte. Da kommen schnell höhere Summen zusammen.

Wo liegt die richtige Versicherungssumme?

"Im Schadenfall bezahlt die Versicherung die Summe, die der Geschädigte benötigt, um die zerstörten oder entwendeten Gegenstände in gleichem Wert neu zu beschaffen", sagt Gabriele Zeugner, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale Bremen. Sind Hausratgegenstände lediglich beschädigt und können repariert werden, zahlt die Versicherung die Reparaturkosten und gegebenenfalls eine Wertminderung. "Die volle Schadensumme wird aber nur ersetzt, wenn die Versicherungssumme korrekt ermittelt wurde und keine Unterversicherung vorliegt", ergänzt Zeugner.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Wertermittlung: Wer eine große Wohnung und wenig Hausrat hat, kann mit einer Liste durch die Wohnung gehen und Stück für Stück den Wiederbeschaffungswert festlegen. So kann eine Überversicherung, die hohe Prämien verursacht, ohne dass die Werte überhaupt vorhanden sind, vermieden werden. Nur ist das sehr aufwendig.

Bei Neuanschaffungen müssen die Werte angepasst werden und die Versicherung kann nach einem Schadenfall prüfen, ob eine Untersicherung vorliegt. Hat sich der Versicherungsnehmer bei der Wertermittlung verschätzt, kann die Versicherung prozentuale Abzüge bei der Schadenregulierung vornehmen. Viele Versicherer bieten auch die Möglichkeit, die Versicherungssumme nach Quadratmetern zu berechnen. "Die meisten der Anbieter legen 650 Euro pro Quadratmeter zugrunde. Achten Sie darauf, dass im Vertrag dann der Unterversicherungsverzicht vereinbart ist", sagt Zeugner.

Grundschutz oder Deckungserweiterungen?

Wenn nur der Grundschutz vereinbart wurde, ist der Hausrat nicht in jedem Fall und gegen alle Gefahren versichert. Versicherte können beispielsweise Fahrräder einschließen oder die Versicherungssumme für Wertgegenstände erhöhen.

"Wer ein Aquarium oder ein Wasserbett besitzt, sollte darüber nachdenken, Schäden durch auslaufendes Wasser mitzuversichern, da im Grundschutz nur Leitungswasserschäden versichert sind", so Zeugner. Das heißt, dass auch Schäden, die durch Starkregen, Rückstau und Überschwemmungen entstanden sind, nicht im Basisschutz enthalten sind. Diese können durch den Abschluss einer Elementarschadenversicherung als Ergänzung zur Hausratversi-cherung abgesichert werden.

Direkter Einschlag von Blitz ist auch im Grundschutz versichert, nicht aber Schäden, die durch elektrische Überspannung im Stromnetz entstehen oder wenn der Blitz ins Nachbarhaus beziehungsweise neben das Haus einschlägt und trotzdem Schäden, zum Beispiel an der hochpreisigen Unterhaltungselektronik verursacht. Heutige Haushalte verfügen über wesentlich mehr elektrische und elektronische Geräte als in vergangenen Zeiten. Daher ist diese Zusatzdeckung sinnvoll, zumal viele Anbieter bis zu bestimmten Versicherungssummen dafür keinen Aufpreis verlangen.

Ein Vergleich der Angebote lohnt sich

Die Verbraucherzentrale Bremen bietet eine persönliche Beratung an. Telefonische Terminvereinbarungen sind montags bis donners-tags von 10:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 10:00 bis 13:00 Uhr unter (0421) 160 77-7 oder per E-Mail: info@vz-hb.de möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.