Selbst entscheiden, bevor es andere tun: Vollmachten und Verfügungen

Pressemitteilung vom
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind wichtige Dokumente. Wer nicht vorsorgt, muss im Zweifel damit leben, dass fremde Menschen, wie vom Gericht bestellte Betreuer: innen, über eigene Belange entscheiden oder Erkrankte lebenserhaltende Maßnahmen erhalten, die sie gar nicht möchten.
Selbst entscheiden, bevor es andere tun: Vollmachten und Verfügungen
  • Wenn Verbraucher:innen selbst nicht mehr Entscheidungen treffen können, müssen andere für sie handeln
  • Dazu müssen auch Ehepartner oder Kinder bevollmächtigt sein, das geht nicht automatisch
  • Eine Patientenverfügung ist der schriftlich geäußerte Wille, welche medizinischen Maßnahmen in einer gewissen Lebenssituation erwünscht sind oder unterlassen werden sollen
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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind wichtige Dokumente. Wer nicht vorsorgt, muss im Zweifel damit leben, dass fremde Menschen, wie zum Beispiel vom Gericht bestellte Betreuer: innen, über eigene Belange entscheiden oder Erkrankte lebenserhaltende Maßnahmen erhält, die sie gar nicht möchten. 

Eine Vorsorgevollmacht bietet Verbraucher:innen den meisten Handlungsspielraum 

Damit im Ernstfall auch rechtliche und finanzielle Angelegenheiten von bestimmten Personen übernommen werden können, ist eine Vorsorgevollmacht empfehlenswert. „Weder Ehepartner noch Kinder sind dazu automatisch berechtigt“, erklärt Parsya Baschiri Vorsorge-Experte der Verbraucherzentrale Bremen. Eine Vorsorgevollmacht gewährt Verbraucher:innen den meisten Handlungsspielraum und ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Denn dort kann jede:r individuell wichtige Themenfelder wie zum Beispiel Vermögenssorge oder Aufenthaltsbestimmung selbst regeln. „Wichtig ist, dass eine oder mehrere Personen bestimmt werden, denen man uneingeschränkt vertraut“, betont Parsya Baschiri. Die Bevollmächtigten haben nämlich in der Regel die auch die Befugnis über Bankgeschäfte zu entscheiden. Die meisten Banken verlangen jedoch, dass Verbraucher:innen deren Formulare für eine Bankvollmacht nutzen. Mit einer Bevollmächtigung im gesundheitlichen Bereich bestimmen Verbraucher:innen außerdem eine Vertrauensperson, die mit den Ärzt:innen sprechen und die Wünsche und Vorstellungen der Betreffenden vertreten kann. 

Eine Patientenverfügung regelt den Willen des Betroffenen über medizinische Maßnahmen

Wenn zudem die eigenen Vorstellungen in einer Patientenverfügung formuliert werden umso besser. Den Vertrauenspersonen wird es im Zweifel leichter fallen, die entsprechenden Wünsche durchzusetzen.
Mit einer Patientenverfügung regeln die Betroffenen, welche Maßnahme sie in bestimmten medizinischen Situation wünschen oder auch nicht wünschen. Die Patientenverfügung beinhaltet die persönliche Vorstellung der Betroffenen vom Leben und Sterben. „Es ist sinnvoll, auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe in der Patientenverfügung zu schildern“, sagt Parsya Baschiri. Diese Vorstellung können sich mit dem Lebensalter ändern. So sehen ältere Menschen häufiger ihr Leben als gelebt an und wünschen daher keine Wiederbelebungsmaßnahmen mehr. 
Daher sieht jede Patientenverfügung unterschiedlich aus: bestimmte Inhalte sind jedoch zumeist geregelt. So ist der Patientenverfügung, fast immer zu entnehmen, ob jemand beatmet werden will, künstlich ernährt oder sediert werden will. Eine Überarbeitung wegen der Corona-Pandemie ist daher nicht unbedingt erforderlich. 

Persönliche Rechtsberatung
Bei der persönlichen Beratung erhalten Verbraucher:innen umfassende Unterstützung für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung und einen Ordner „Vorsorgedokumente“, in welchem alle wichtigen Dokumente abgelegt werden können. Der Termin kann auf der Webseite der Verbraucherzentrale Bremen oder telefonisch unter 0421 160 777 gebucht werden. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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