Verbrauchercafé am 21.6.2018 um 16: Uhr in der Verbraucherzentrale Bremen e.V., Altenweg 4, 28195 Bremen
- kostenlos und ohne Anmeldung
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
Off
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Doch was ist dabei zu beachten?
Wollen Sie nur jemanden bevollmächtigen, in Gesundheitsfragen für Sie zu sprechen, genügt eine Vorsorgevollmacht. Mit einer Patientenverfügung legen Sie hingegen schriftlich im Voraus fest, für welche Krankheitssituation Sie in bestimmte medizinische Behandlungen einwilligen und welche Sie ablehnen.