Widerspruch kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherung

Pressemitteilung vom
Neues schriftliches Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Bremen
Stempel Widerspruch
  • Privaten Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 29. Juli 1994 und Ende 2007 abgeschlossen worden sind, kann bei falscher Kundeninformation widersprochen werden.
  • Im Mai 2016 hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde eines großen Anbieters dagegen abgelehnt.
  • Einen Widerspruch sollten Sie aber in jedem Fall individuell prüfen lassen.
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Zwischen 1995 und 2007 wurden Millionen Lebensversicherungsverträge nach dem "Policenmodell" abgeschlossen, bei dem alle relevanten Versicherungsunterlagen erst mit dem Versicherungsschein ausgehändigt wurden. Hierbei hatten Versicherungsnehmer ein Widerspruchsrecht, über das sie belehrt werden mussten. Diese Belehrung ist oft seitens der Versicherer unterblieben oder wurde fehlerhaft vorgenommen, so dass nach aktueller und höchstrichterlicher Rechtsprechung auch heute noch über 40 Millionen Verträgen widersprochen werden kann.

Widerspruch kann sich lohnen

Die Wertentwicklung vieler dieser Verträge hat sich aufgrund der Zinssituation und ggf. hoher Kosten zudem oft nicht so entwickelt, wie vom Versicherer in Aussicht gestellt und von den Versicherungsnehmern erwartet. So kann ein Widerspruch nach vielen Jahren wirtschaftlich interessant sein.

Wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich möglich ist ein Widerspruch nicht nur bei laufenden, sondern auch bei bereits gekündigten Verträgen. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden. Die Entscheidungen der Richter sind insbesondere für diejenigen relevant, die sich schon nach kurzer Zeit wieder von ihrer Versicherungspolice getrennt und daher nur einen geringen Teil der eingezahlten Beiträge zurückerhalten hatten. Sie können ggf. auch heute noch dem ursprünglichen Vertrag widersprechen und erhebliche Nachzahlungen bekommen. Denn durch Fehler bei der Widerspruchsbelehrung kann ein Recht auf Widerspruch nicht nur 14 Tage, sondern für immer gelten. Sie könnten dann auch nach einigen Jahren dem Vertrag widersprechen und bekämen sämtliche Zahlungen zurück.

Auf der anderen Seite muss ein Widerspruch wohl überlegt sein. Bei einem Garantiezins, einer guten Wertentwicklung des Vertrages oder bei einer integrierten Berufsunfähigkeitsversicherung könnte ein Widerspruch nachteilig sein. Denn die Versicherten würden einen neuen Vertrag nicht mehr zu den gleichen, guten Konditionen bekommen.

Neues Angebot der Verbraucherzentrale Bremen

Für juristische Laien ist es schwer zu beurteilen, ob eine Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist. In den Fällen, in denen ein Widerspruch möglich ist, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher sich an die Verbraucherzentralen oder entsprechend qualifizierte Rechtsanwälte wenden und ihre Belehrung prüfen lassen sowie rechtlichen Rat zum weiteren Vorgehen einholen. Keinesfalls sollten sie einen Widerspruch leichtfertig oder übereilt erklären.

Die Verbraucherzentrale Bremen bietet die schriftliche Prüfung für 80 Euro pro Versicherungsvertrag an. Alle Informationen zu diesem Beratungsangebot finden Sie unter:

https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/geld-versicherungen/widerspruch-bei-kapitalbildenden-lebens-und-rentenversicherungen-24393

Über die Verbraucherzentrale Bremen

Die Verbraucherzentrale Bremen mit Sitz in Bremen ist ein überparteilicher und anbieterunabhängiger, gemeinnütziger Verein. Seit mehr als 50 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Unternehmen, Politik und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 16 Mitgliedsverbände und 33 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vorstand ist Dr. Annabel Oelmann.

Arbeitsschwerpunkte sind Verbraucherrecht, Telekommunikation und Medien, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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