Wichtige Versicherungen zum Ausbildungsbeginn

Pressemitteilung vom
Mit Ausbildungsbeginn den Versicherungsschutz auf die neue Situation ausrichten: auch wenn Versicherungen nicht gerade ein beliebtes Thema bei jungen Menschen sind, sollten Eltern mit ihren Kindern zusammen die bestehenden Versicherungen checken und gegebenenfalls den Versicherungsschutz anpassen.
Ausbildung: welche Versicherung passt zu mir?
  • Welche Versicherungen benötigen Azubis zum Ausbildungsstart?
  • Was ist Pflicht, was weniger sinnvoll?
  • Sollen Auszubildende schon fürs Alter vorsorgen?
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Mit Ausbildungsbeginn den Versicherungsschutz auf die neue Situation ausrichten: auch wenn Versicherungen nicht gerade ein beliebtes Thema bei jungen Menschen sind, sollten Eltern mit ihren Kindern zusammen die bestehenden Versicherungen checken und gegebenenfalls den Versicherungsschutz anpassen.

Welche Versicherungen benötige ich zum Ausbildungsstart?

  1. Krankenversicherung: „Auszubildende sind in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert“ erklärt Roland Stecher, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Bei Auslandsaufenthalten ist eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtig, um hohe Kosten im Falle einer Krankheit zu vermeiden. Krankenzusatzversicherungen sollten gründlich überlegt sein. Auch wenn die Beiträge bei jungen Menschen noch gering sind, belasten sie doch das monatliche Budget.
  2. Privathaftpflichtversicherung: Eine Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Roland Stecher dazu: „Jeder Mensch haftet für Schäden, die er einem anderen zufügt, mit allem was er hat und zukünftig erwirtschaftet. Wenn die Eltern eine Haftpflichtpolice haben, gelten Familienangehörige bei den meisten Tarifen als mitversicherte Personen.“ Dazu zählen beispielsweise unverheiratete Kinder während der Schulzeit und der sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung oder dem Studium.
  3. Berufsunfähigkeitsversicherung: Die eigene Arbeitskraft ist die Grundlage zur Sicherung des Lebensunterhalts. Daher ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung dringend zu empfehlen. Auch Auszubildende und Berufseinsteiger stehen bei Verlust ihrer Arbeitskraft vor besonderen Problemen. Sie haben in der Regel die Einstiegsvoraussetzungen für den Bezug einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt. Dafür müssen in den letzten fünf Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt worden sein. Doch selbst wenn später ein Anspruch besteht, reichen die Leistungen oft bei weitem nicht aus. Roland Stecher erklärt: „Je früher ein Vertrag abgeschlossen wird, desto geringer sind die Beiträge. Außerdem spielen Vorerkrankungen eine große Rolle, ob ein Antragsteller überhaupt einen Vertrag bekommt und zu welchen Bedingungen.“

Was ist weniger sinnvoll?

Bestehen in der Familie Verträge zur finanziellen Absicherung vor den Folgen eines Unfalles, sollten die Vertragsinhalte auf die Lebenssituation als Auszubildender oder Berufsanfänger angepasst werden. Der Umfang ist aber nicht mit einer wesentlich umfassenderen Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichbar. „Dagegen ist eine Hausratsversicherung für die erste eigene Wohnung häufig überflüssig, sagt Roland Stecher. Je nach Versicherungsbedingungen können auswärts wohnende Studierende über die elterliche Versicherung gegen Einbruch & Co. abgesichert sein.

Vorsorge fürs Alter

Die gesetzliche Rente allein wird für die jüngeren Generationen kaum noch für den gewohnten Lebensstandard ausreichen. Es ist ein guter Zeitpunkt, sich darum zu kümmern, wenn es in den ersten Job geht. Altersvorsorge hat grundsätzlich nichts mit Versicherung zu tun, sondern mit Geldanlage. Dafür sind Fondssparpläne oder ETF´s eine gute Wahl. Mit geringen Kosten und großer Flexibilität sind sie für den Einstieg in eine eigene Vorsorgestrategie hervorragend geeignet.

Fazit

Azubis sollten ihren bestehenden Versicherungsschutz prüfen und sich zum Thema Geldanlage, Versicherungen und Altersvorsorge neutral und unabhängig beraten lassen. Dann gelingt der Start ins Berufsleben.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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