- Absicherung gegen den Super-GAU
- Versicherung von Haus, Hab und Gut
- Was tun im Schadenfall?
Auch wenn es dieses Jahr ruhiger zugehen sollte: Wer zahlt, wenn am Weihnachtsabend oder zum Jahreswechsel Sachen beschädigt werden oder Menschen verletzt werden? Trotz Corona und Böllerverkaufsverbot kann es zu Schäden kommen. Grundsätzlich haftet der Verursacher – wenn er zu ermitteln ist.
Roland Stecher, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bremen, erklärt: „Die wichtigste Versicherung die jede:r besitzen sollte ist eine private Haftpflichtversicherung.“ Sie schützt Verbraucher:innen vor Schadensersatz-Ansprüchen. Wer beim Anstoßen das teure Sektglas seines Gastgebers zerstört oder anderen mit einer Zigarette versehentlich ein Loch in die Kleidung brennt, kann sich an seine Versicherung wenden. Das gilt jedoch meist nur, wenn der Verursachende nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Versicherungen mit aktuellen Bedingungen verzichten auf diese Regelung und regulieren den Schaden.
Mein Haus
Beschädigt eine Silvesterrakete ein Haus oder setzt es in Brand, dann springt die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers ein. Sie zahlt auch für Gegenstände, die fest mit dem Haus verbunden sind, etwa wenn ein Briefkasten brennt und zerstört wird.
Mein Hab und Gut
Anders liegt der Fall, wenn Gegenstände im Haus in Mitleidenschaft gezogen wurden. Fängt ein Weihnachtsbaum Feuer und Möbel und Teppiche werden in Brand gesetzt, tritt die Hausratversicherung ein. Dies gilt auch für ein Weihnachtsgesteck, das auf dem Wohnzimmertisch Feuer fängt.
Die Kfz-Versicherung
Beschädigt ein Brand oder eine Explosion ein Auto, muss sich der Halter an seine Teilkaskoversicherung wenden. Für Vandalismus-Schäden, etwa wenn der Lack zerkratzt oder die Haube verbeult wurden, kommt nur eine Vollkaskoversicherung auf. Sollten Windschutz- oder Seitenscheiben zerstört werden, tritt die Teilkaskoversicherung ein. Hier ist bei Ersatz dann auf eine ggf. Selbstbeteiligung zu achten
Was tun im Schadensfall?
„Versuchen Sie, den Schaden zu begrenzen und informieren Sie sofort Ihre Versicherung. Sprechen Sie mit der Versicherung, bevor Sie Schäden beseitigen“, rät Roland Stecher. Schäden sollten dokumentiert werden – mit Hilfe von Fotos oder Videoaufnahmen. Darüber hinaus sollte eine Liste der beschädigten Gegenstände erstellt werden.
Die Verbraucherzentrale Bremen empfiehlt Verbraucher:innen: überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz und lassen Sie sich unabhängig beraten. Wichtiger als der Preis sind die Inhalte, also die benötigten Leistungen, die versichert sind.