- Grundsätzlich gilt, dass Sturmschäden am Haus (Dach, Fenster, Keller) die Wohngebäudeversicherung betreffen
- Alles was im Haus ist und nicht fest mit dem Haus verbunden ist und herausgetragen werden könnte, betrifft die Hausratversicherung
- Der Abschluss einer Versicherung die auch Elementarschäden einschließt kann sinnvoll sein
Was war das für ein Lärm? Und warum wird es im Zimmer auf einmal so kalt? Zack, da hat der Sturm den alten Kirschbaum aufs Haus geweht. Der Schaden ist angerichtet, was tun? Welche Versicherungen nun greifen können, verrät die Verbraucherzentrale Bremen.
Schäden an Gebäuden die durch einen Sturm verursacht werden sind über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. „Bei einem Sturm – per Definition, mindestens Windstärke acht – werden Schäden am Haus von der Wohngebäudeversicherung bezahlt“, sagt Roland Stecher, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Versicherer ersetzen Kosten für abgedeckte Dächer, abgeknickte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgestürzte Bäume.
Schäden an der Wohnungseinrichtung sind hingegen über eine Hausratversicherung abgedeckt. Hat ein Sturm das Dach eines Hauses abgedeckt und es regnet rein, werden hier die Schäden an der Einrichtung ersetzt. „Dies können Teppiche, Möbel oder auch die teure Hifi-Anlage sein“, erklärt Roland Stecher.
Was ist mit Mieter:innen?
Ein Schaden kann auch für Mieter:innen teuer werden, wenn keine Privathaftpflichtversicherung vorhanden ist. Schon ein vom Balkon gewehter Blumentopf kann Fußgänger:innen oder Fahrradfahrer:innen treffen. Wenn dadurch lebenslange Schäden bleiben, kann dies zum finanziellen Ruin des Blumentopfbesitzenden führen. Den Geschädigten stehen neben den zu bezahlenden Behandlungskosten auch noch Schadenersatz zu. Weht der Blumentopf auf ein geparktes Auto, so müssen die Besitzenden der Pflanze auch für die entstandenen Schäden am Fahrzeug aufkommen.
Zusatz Elementargefahren
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Immobilienbesitzer:innen unverzichtbar. Unwetterschäden, nicht nur durch Stürme, haben sich in den vergangenen Jahren gehäuft. Der Zusatzeinschluss von Elementarschäden kann sinnvoll sein. Roland Stecher sagt: „Mit Elementarschäden sind die Schäden gemeint, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden.“ Darunter fallen Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder auch Vulkanausbrüche. Auch bei der Hausratversicherung können Elementarschäden mitversichert werden. Wer zur Miete wohnt, muss sich überlegen, ob ein potentielles Hochwasser bis den betroffenen Stock steigen kann. Wer das Risiko sieht, sollte eine Elementarschadenzusatzversicherung für den Hausrat abschließen.
Fazit:
Der Versicherungsschutz sollte regelmäßig überprüft werden. Elementarschäden sind nicht automatisch im Versicherungsumfang enthalten. Die Umstellung auf neuere Versicherungsbedingungen kann einen Zusatznutzen, neben einer eventuellen Beitragsersparnis, bieten!