Upreger des Monats: Berufsunfähigkeitsrente von Hartz IV geschluckt

Pressemitteilung vom
Beim „Upreger des Monats“ geht es um unschöne Fälle aus unserem Beratungsalltag. Wir wollen damit andere Verbraucher:innen sensibilisieren, nicht in die gleiche Falle zu tappen. Hier wurde ein Berufsanfänger falsch beraten und hat nichts von seiner Berufsunfähigkeitsrente.
Upreger des Monats: Berufsunfähigkeitsrente von Hartz IV geschluckt
Erst nach fünf Jahren mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen greift die gesetzliche Rente
  • Falschberatung: Berufsanfänger schloss eine zu geringe Berufsunfähigkeitsversicherung ab
  • Erst nach fünf Jahren mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen greift die gesetzliche Rente
  • Bis dahin wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit den Leistungen vom Arbeitslosengeld II verrechnet
     
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Beim „Upreger des Monats“ geht es um unschöne Fälle aus unserem Beratungsalltag. Wir wollen damit andere Verbraucher:innen sensibilisieren, nicht in die gleiche Falle zu tappen. Hier wurde ein Berufsanfänger falsch beraten und hat nichts von seiner Berufsunfähigkeitsrente.

Worum geht es?

Ein junger Berufsanfänger schloss, auf Anraten seines Versicherungsberaters, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Der junge Mann wollte die Beiträge geringhalten. Der Berater empfahl ihm eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 500 EUR, das reiche zum Anfang vollkommen aus, meinte er. Dann schlug das Schicksal zu: Der Verbraucher hatte einen schweren Autounfall, wurde krank und arbeitslos. Die Krankenkasse erklärte ihn für arbeitsunfähig und „steuerte ihn aus“. Daraufhin beantragte der junge Mann seine Berufsunfähigkeitsrente sowie die gesetzliche Grundsicherung (ALG II) und erlebte eine böse Überraschung. Das Sozialamt rechnete die Ansprüche von Grundsicherung und privater Berufsunfähigkeitsrente gegeneinander auf. Somit „fraßen“ die gesetzlichen Ansprüche die private Absicherung fast komplett auf!

Was ist passiert?

Der Verbraucher verließ sich auf die Aussage des Versicherungsvertreters, dass 500 EUR Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit ausreichend seien. Hinweise auf den Grundsicherungsabzug bekam er nicht. Roland Stecher, Versicherungsberater der Verbraucherzentrale Bremen sagt dazu: „Die Grundsicherung wird erst ausgezahlt, wenn Sie zuvor eigenes Vermögen weitgehend aufgebraucht haben, die private Berufsunfähigkeitsrente gilt dabei auch als Einkommen.“
Die Regelsätze in der Grundsicherung sind zum 1.1.2021 gestiegen. Alleinstehende Erwachsene bekommen jetzt 446 € monatlich, das sind 14 € mehr als im Jahr 2020. 

Rechtliche Einordung

Gesetzliche Ansprüche der Deutschen Rentenversicherung Bund greifen erst nach einer allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen. Beziehen Verbraucher:innen eine Grundsicherung, wird ihre private Berufsunfähigkeitsrente einem Einkommen gleichgesetzt und auf die Soziallleistung angerechnet. Roland Stecher dazu: „Eine Berufsunfähigkeitsrente zu vereinbaren, die unter oder auf dem Niveau der Grundsicherung liegt, ist sinnlos.“

Tipps der Verbraucherzentrale Bremen 

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Verbraucher:innen eine der wichtigsten Versicherungen. „Gerade Berufsanfänger empfehlen wir diese abzuschließen, da keine gesetzlichen Ansprüche bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bestehen“, erläutert Roland Stecher. Die monatliche Rentenleistung sollte in ausreichender Höhe abgeschlossen werden. Wichtig ist auch die Möglichkeit der Nachversicherung, denn bei versicherten Ereignissen kann die Versicherungsleistung ohne erneute Prüfung erhöht werden. Roland Stecher erklärt: „Ich empfehle Ihnen, Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung von Zeit zu Zeit genauer anzugucken. Stimmt die Höhe noch? Haben Sie die Möglichkeit mehr einzuzahlen? Dann nutzen Sie die Chance der Nachversicherung.“ Wer hier unsicher ist, kann sich bei der Verbraucherzentrale unabhängig beraten lassen: www.vz-hb.de/beratung-hb
 

FAZIT DER VERBRAUCHERZENTRALE BREMEN

  • Prüfen Sie mehrere Angebote vor Vertragsschluss und fragen Sie nach
  • Eine Berufsunfähigkeitsrente sollte in ausreichender Höhe abgeschlossen werden
  • Lassen Sie sich unabhängig und kompetent beraten
     
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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