Statement zur Pressemitteilung von Partner in Life - Lebensversicherer

Pressemitteilung vom
Statement der Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen, Dr. Annabel Oelmann, zur heute veröffentlichten Studie zur Transparenz der deutschen Lebensversicherer von Partner in Life.
Dr. Annabel Oelmann, Vorständin Verbraucherzentrale Bremen
Dr. Annabel Oelmann
Off

„Verbraucher sollen über die Standmitteilung ihrer Lebensversicherung in die Lage versetzt werden, über Fortführung, Kündigung oder Anpassung des laufenden Vertrages zu entscheiden. So wie wir die Intension des Gesetzgebers und der Rechtsprechung verstehen, ist das Vorgehen der Versicherer, die die Verbraucher nicht vollständig informieren, nicht in Ordnung. Die Allianz beispielsweise nennt ausschließlich den Rückkaufswert ohne Bewertungsreserven ( BWR) und sonstige variable Anteile. Mit einer solchen Wertmitteilung kann der Verbraucher keine qualifizierte Entscheidung treffen.
Dass es besser geht, zeigen die Positivbeispiele der Lebensversicherungsgesellschaften SV Sparkassen und die Provinzial Nordwest. Um die Vergleichbarkeit der Standmitteilungen unterschiedlicher Versicherer zu ermöglichen, muss ein amtliches Muster entwickelt werden, in dem die jeweilige Information an der gleichen Stelle zu finden ist.“

„Die Frage, ob es sinnvoll ist, einen Versicherungsvertrag wie gehabt weiterzuführen oder zu kündigen oder ihn beitragsfrei zu stellen, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Zu unterschiedlich sind sowohl die Verträge als auch die individuellen Lebenssituationen der Verbraucher. Fest steht: Kapitallebensversicherungen sind komplizierte Konstrukte. Daher sollten Verbraucher schnelle und spontane Entscheidungen meiden. Wer sich unsicher ist, sollte sich unabhängigen Rat in einer Verbraucherzentrale vor Ort holen.“
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.