Starkregen und Hochwasser: Schäden häufen sich

Pressemitteilung vom
Die Wetterereignisse werden extremer. Die Gefahren durch Starkregen und Hochwasser nehmen zu. Wenn Keller überflutet werden, ist der Schaden groß. Die Verbraucherzentrale Bremen rät, den Versicherungsschutz zu überprüfen.
Starkregen
  • Schäden durch Hochwasser und Starkregen werden häufiger
  • Schäden, die durch Hochwasser, Starkregen und Rückstau entstanden sind, werden nur erstattet, wenn im Rahmen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. 
  • Ein Vergleich von Versicherungsangeboten der einzelnen Anbieter lohnt sich 
     
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Die Wetterereignisse werden extremer. Die Gefahren durch Starkregen und Hochwasser nehmen zu. Wenn Keller überflutet werden, ist der Schaden groß. Die Verbraucherzentrale Bremen rät, den Versicherungsschutz zu überprüfen. 

Was sind Elementargefahren?

Mit Elementarschäden sind die Schäden gemeint, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden. „Darunter fallen Schäden durch Hagel, Sturm, ab Windstärke 8, Starkregen, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder auch Vulkanausbrüche“, sagt Roland Stecher, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Der Deutsche Wetterdienst spricht an seiner Messstation in Bremen von Starkregen, wenn innerhalb von zehn Minuten mehr als 7,2 Liter pro Quadratmeter registriert werden.

Welche Versicherungen kommen in Frage?

Bei Schäden der Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz zahlt die abgeschlossene Versicherung die Schäden, die direkt das Haus betreffen. „Alle mit dem Objekt fest verbundenen Sachen sind dann versichert“, erklärt Roland Stecher. Eine Hausratversicherung mit einem Elementarschadenzusatz zahlt für die beweglichen Sachen im Haus, dem sogenannten Hausrat. Eine Hausratversicherung abzuschließen ist dann ratsam, wenn der Verlust großer Teile des Hausrats finanziell nicht verkraftbar ist. Ob hier die Kombination mit einer Versicherung gegen Elementarschäden geeignet ist, hängt vom Einzelfall ab.

Schutz durch Elementarschaden-Zusatzversicherung

Schäden, die durch Hochwasser, Starkregen und Rückstau entstanden sind, werden nur erstattet, wenn im Rahmen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Dieser Zusatzschutz ergänzt die versicherten Gefahren Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser. 

Die Versicherungsbedingungen können unterschiedlich sein. Wichtig ist, dass Rückstau durch Starkregen mitversichert ist. „Wenn durch den Wasserdruck die Kanalisation überfordert ist und Wasser in die Gebäude eindringt, sollte der Versicherungsschutz greifen“, erläutert Roland Stecher und erklärt: „Darüber hinaus sollten Sie prüfen, ob die Versicherung eine Rückstauklappe verlangt und ob diese regelmäßig auf Funktionstüchtigkeit geprüft werden muss.“

Versicherungsschutz überprüfen!

Eine Überprüfung der eigenen Wohngebäude- und Hausratsversicherung ist sinnvoll, da die Intensität von Naturereignissen und das Ausmaß von Schäden zunimmt. Ein Vergleich von Versicherungsangeboten der einzelnen Anbieterinnen und Anbieter lohnt sich. Lassen Sie sich im Zweifel unabhängig beraten, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale Bremen.
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

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