Zinsnachberechnung Sparvertrag

Pressemitteilung vom
Bei vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen haben Kreditinstitute unzulässige Klauseln in den Verträgen verwendet. Betroffene können entgangene Zinsen zurückfordern, teilweise sind dies tausende Euro. Die Verbraucherzentrale Bremen bietet ab sofort eine Berechnung dazu an.
Zinsnachberechnung Sparvertrag
  • Viele Prämiensparverträge und Riester-Banksparpläne von Banken und Sparkassen enthalten unzulässige Klauseln zur Zinsanpassung
  • Wer solch einen Vertrag hat, sollte aktiv werden und die Zinsen nachrechnen lassen. Bei Altverträgen geht es teilweise um drei- bis vierstellige Beträge.
  • Die Verbraucherzentrale Bremen unterstützt Betroffene bei der Überprüfung ihrer Verträge und der Berechnung möglicher Zinsnachforderungen
Off

Bei vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen haben Kreditinstitute unzulässige Klauseln in den Verträgen verwendet. Betroffene können entgangene Zinsen von den Instituten fordern – teilweise sind dies tausende Euro. 

Die Verbraucherzentrale Bremen bietet ab sofort eine rechtliche Vertragsprüfung, sowie die Berechnung möglicher Zinsnachforderungen durch einen unabhängigen, externen Kreditsachverständigen an. Thomas Mai, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen erklärt: „Auch wenn derzeit noch nicht alle Rechtsfragen geklärt sind, haben Verbrauchende damit eine gute Verhandlungsgrundlage gegenüber dem Kreditinstitut, um ihre Zinsnachzahlungen außergerichtlich geltend zu machen.“

Überprüfung lohnt sich

Wer einen variabel verzinsten, langlaufenden Prämiensparvertrag oder einen Riester-Banksparplan hat oder hatte, sollte prüfen lassen, ob die Zinsen richtig berechnet wurden. Thomas Mai erläutert: „Wegen rechtswidriger Zinsanpassungsklauseln steht vielen Sparerinnen und Sparern eine drei- bis vierstellige Summe zu.“

Problem Zinsanpassungsklausel

In den 1990er und 2000er Jahren haben insbesondere viele Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken langfristige Sparverträge verkauft. Viele dieser Verträge enthalten Zinsanpassungsklauseln, die rechtswidrig sind. Solche rechtswidrigen Klauseln ermöglichen es Kreditinstituten, den Zins nach eigenem Ermessen anzupassen. „Das geht in der Regel zu Lasten der Kunden. Sie bekommen zu wenig Zinsen gutgeschrieben“, sagt Thomas Mai. 

Unser Angebot für Verbraucher: innen

Informationen zum neuen Beratungsangebot, insbesondere welche Vertragsunterlagen für die Überprüfung benötigt werden, gibt es auf der Webseite der Verbraucherzentrale Bremen unter https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/geld-versicherungen/zinsnachberechnung-sparvertrag. Die Kosten für die Prüfung und Nachberechnung betragen 85 Euro pro Vertrag.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2022/2023
Der aktuelle Steuer-Ratgeber führt einfach und leicht verständlich durch alle Steuerformulare und enthält viele…
Altersvorsorge
Neben der Rente noch weiterarbeiten? Auf Aktiengewinne spekulieren? Freiwillig Beiträge in die gesetzliche…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.