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Zinsnachberechnung Sparvertrag

Pressemitteilung vom
Bei vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen haben Kreditinstitute unzulässige Klauseln in den Verträgen verwendet. Betroffene können entgangene Zinsen zurückfordern, teilweise sind dies tausende Euro. Die Verbraucherzentrale Bremen bietet ab sofort eine Berechnung dazu an.
Zinsnachberechnung Sparvertrag
  • Viele Prämiensparverträge und Riester-Banksparpläne von Banken und Sparkassen enthalten unzulässige Klauseln zur Zinsanpassung
  • Wer solch einen Vertrag hat, sollte aktiv werden und die Zinsen nachrechnen lassen. Bei Altverträgen geht es teilweise um drei- bis vierstellige Beträge.
  • Die Verbraucherzentrale Bremen unterstützt Betroffene bei der Überprüfung ihrer Verträge und der Berechnung möglicher Zinsnachforderungen
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Bei vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen haben Kreditinstitute unzulässige Klauseln in den Verträgen verwendet. Betroffene können entgangene Zinsen von den Instituten fordern – teilweise sind dies tausende Euro. 

Die Verbraucherzentrale Bremen bietet ab sofort eine rechtliche Vertragsprüfung, sowie die Berechnung möglicher Zinsnachforderungen durch einen unabhängigen, externen Kreditsachverständigen an. Thomas Mai, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen erklärt: „Auch wenn derzeit noch nicht alle Rechtsfragen geklärt sind, haben Verbrauchende damit eine gute Verhandlungsgrundlage gegenüber dem Kreditinstitut, um ihre Zinsnachzahlungen außergerichtlich geltend zu machen.“

Überprüfung lohnt sich

Wer einen variabel verzinsten, langlaufenden Prämiensparvertrag oder einen Riester-Banksparplan hat oder hatte, sollte prüfen lassen, ob die Zinsen richtig berechnet wurden. Thomas Mai erläutert: „Wegen rechtswidriger Zinsanpassungsklauseln steht vielen Sparerinnen und Sparern eine drei- bis vierstellige Summe zu.“

Problem Zinsanpassungsklausel

In den 1990er und 2000er Jahren haben insbesondere viele Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken langfristige Sparverträge verkauft. Viele dieser Verträge enthalten Zinsanpassungsklauseln, die rechtswidrig sind. Solche rechtswidrigen Klauseln ermöglichen es Kreditinstituten, den Zins nach eigenem Ermessen anzupassen. „Das geht in der Regel zu Lasten der Kunden. Sie bekommen zu wenig Zinsen gutgeschrieben“, sagt Thomas Mai. 

Unser Angebot für Verbraucher: innen

Informationen zum neuen Beratungsangebot, insbesondere welche Vertragsunterlagen für die Überprüfung benötigt werden, gibt es auf der Webseite der Verbraucherzentrale Bremen unter https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/geld-versicherungen/zinsnachberechnung-sparvertrag. Die Kosten für die Prüfung und Nachberechnung betragen 85 Euro pro Vertrag.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.