Schäden durch Starkregen – Welche Versicherungen schützen

Pressemitteilung vom
Wetterereignisse werden immer extremer. Die Gefahren durch Starkregen oder wie zuletzt durch Hochwasser nehmen kontinuierlich zu. Wenn durch heftige Regenfälle Keller überflutet werden, ist der Schaden groß.
Wasser fließt in einen Gulli.
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„Eine Wohngebäudeversicherung hilft dann, wenn zusätzlich zu den versicherten Gefahren, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel eine Elementargefahrenabsicherung besteht“, erläutert Roland Stecher, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Hierunter fällt auch Starkregen oder Hochwasser durch Überflutung.

Was sind Elementargefahren?

Mit Elementarschäden sind die Schäden gemeint, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden. Darunter fallen Schäden durch Hagel, Sturm ab Windstärke 8, Starkregen, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder auch Vulkanausbrüche. Der Deutsche Wetterdienst spricht an seiner Messstation in Bremen zum Beispiel von Starkregen, wenn innerhalb von zehn Minuten mehr als 7,2 Liter pro Quadratmeter registriert werden.

Welche Versicherung kommt in Frage?

Bei einer Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz zahlt der Versicherer die Schäden, die direkt das Haus betreffen. „Alle mit dem Objekt fest verbundenen Sachen sind dann versichert,“ erklärt Roland Stecher. Eine Hausratversicherung mit einem Elementarschadenzusatz zahlt für Schäden an beweglichen Sachen im Haus, dem sogenannten Hausrat. Eine Hausratversicherung abzuschließen ist dann ratsam, wenn der Verlust großer Teile des eigenen Hab und Guts finanziell nicht verkraftbar wäre. Ob hier die Kombination mit einer Versicherung gegen Elementarschäden geeignet ist, hängt vom Einzelfall ab.

Schutz durch Elementarschaden: Zusatzversicherung

Schäden, die durch Hochwasser, Starkregen und Rückstau entstanden sind, werden nur erstattet, wenn im Rahmen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Dieser Zusatzschutz ergänzt die versicherten Gefahren Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser.

Die Versicherungsbedingungen können unterschiedlich sein. „Wichtig ist, dass ein Rückstau durch Starkregen mitversichert ist. Also wenn durch den Wasserdruck die Kanalisation überfordert ist und Wasser ins Gebäude eindringt, dann greift der Versicherungsschutz,“ erläutert Roland Stecher. Darüber hinaus sollten Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen, ob der Versicherer im Kleingedruckten eine Rückstauklappe verlangt und ob diese regelmäßig auf Funktionstüchtigkeit geprüft werden muss.

Versicherungsschutz überprüfen

Eine Überprüfung der eigenen Wohngebäude- und Hausratversicherung ist sinnvoll, da die Intensität von Naturereignissen und das Ausmaß von Schäden zunimmt. Ein Vergleich von Versicherungsangeboten der einzelnen Anbieter lohnt sich.

Bei Fragen zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung berät die Verbraucherzentrale Bremen. Termine können auf unserer Terminbuchungsplattform oder telefonisch unter (0421) 160 777 vereinbart werden.

Für kurze Nachfragen stehen unsere Expertinnen und Experten darüber hinaus mit einer Informationshotline donnerstags von 9:00 bis 11:00 Uhr unter (0421) 160 7781 zur Verfügung.

Auch bei der Haussanierung müssen Extremwetterereignisse berücksichtigt werden. Wie ist zum Beispiel Hitzestau unter dem Dach mit geeigneten Dämmmaterialien zu reduzieren? Mit welchen Maßnahmen können durch Starkregen feucht gewordene Keller saniert werden?

Hierzu informiert die Verbraucherzentrale Bremen in Kooperation mit Bremer Modernisieren und der VHS Ost. In einem Online-Vortrag wird wird das Thema durch Beispiele greifbar gemacht. Eine Anmeldung erfolgt hier.

Bei Rückfragen melden Sie sich gerne unter (0421) 160 777 oder per E-Mail unter energieberatung@vz-hb.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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